24.11.2011
Seit einigen Jahren ist das Archiv des JGV im
Landesarchiv Schleswig – Holstein im Schloss Schleswig
untergebracht.
Anlässlich einer Sitzung des Präsidiums in Neumünster
haben es sich die Mitglieder des Präsidiums nicht nehmen
lassen, dem Archiv des JGHV und unserem Archivar Hans –
Peter Köster einen Besuch abzustatten.
Beeindruckt von der Größe des Landesarchives,
aber auch vom Umfang des JGHV Archivs konnten wir Herrn
Köster bei seiner umfangreichen Arbeit beobachten.
Interessant für uns war der Aufwand, der vom Archivar
betrieben werden muss, um das eingegangene Material, mit
„Suchwörtern“ und „Schlagwörtern“ zu versehen, in
Suchbücher und EDV einzuarbeiten, damit es schnellsten
wieder gefunden werden kann.
Das Ordnung sein muss ist verständlich, aber so exakt
alles in gleicher Reihenfolge, in gleichen Ordnern usw.
war beeindruckend.
Anlässlich dieses Besuches wies Herr Köster darauf
hin, dass nicht alle Mitgliedsvereine regelmäßig
Unterlagen wie z.B. Mitteilungshefte, Rundschreiben,
Zuchtbücher usw. übergeben.
Er betonte noch mal, „entsorgen kann er, aber er möchte
auch entscheiden was entsorgt werden kann“.
Wir können nur empfehlen, wer in der Nähe von Schleswig
ist, sollte unserem Archiv einen Besuch nach vorheriger
Anmeldung bei Herrn Köster abstatten.
Dr. Frank
31.07.2011
Gemäß der Satzung des JGHV sind beim nächsten Verbandstag gemäß § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung des JGHV folgende Gremien neu zu wählen:
Zur Vorbereitung der Wahlen wurde vom erweiterten Präsidium
am 19. März 2011 in Fulda gemäß §§ 8 Abs. 7, 9 Abs. 3 der
Satzung ein Wahlausschuss bestellt. Diesem gehören folgende
Personen an:
Dem Vorsitzenden des Wahlausschusses obliegt die Leitung der
Wahlen.
Die Mitgliedsvereine werden gebeten, Wahlvorschläge bis zum
15.11.2011 – zwecks Veröffentlichung im „Der Jagdgebrauchshund“
bei dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Bei den
Vorschlägen wird um genaue Angabe der Position gebeten, für die
der Vorschlag gelten soll
Verwenden Sie für Ihre Vorschläge folgendes Formular:
Darüber hinaus können selbstverständlich auch noch Vorschläge bis zum bzw. beim Verbandstag gemacht werden.
07.07.2011
Wir
gratulieren unserem Vizepräsidenten, Herrn Wolf Schmidt – Körby, der
am 7.Juli 2011 seinen 75.Geburtstag feiert, sehr sehr herzlich,
verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, persönliches
Wohlergehen, Glück und Zufriedenheit.
Unser Jubilar kann auf ein eindrucksvolles Leistungspaket im
Engagement um unsere Jagdgebrauchshundbewegung verweisen.
Hier sei kurz darauf verwiesen, 21 Jahre Vereinsvorsitzender des JGV
Schleswig - Holstein e.V., Präsidialmitglied des JGHV, davon 10
Jahre Vizepräsident, mehr als 10 Jahre Geschäftsführer des DD –
Weltverbandes mit allen Aktivitäten die eine solche Aufgabe an
Internationalität erforderlich macht.
Seine reichhaltigen Erfahrungen aus dieser Zeit hat er gerne, da wo
es gewünscht war, auch anderen Zuchtvereinen zur Verfügung gestellt.
Hilfreich war für viele, da wo es um die Gründung von Weltverbänden
ging.
Besonders erwähnenswert ist seine Loyalität, stete Hilfsbereitschaft
gepaart mit ausgesprochener Höflichkeit und sein Fleiß, wo immer man
ihn darum bittet, bzw. eine Sache es erforderlich macht.
Wir wünschen unserem Vizepräsidenten, Herrn Schmidt – Körby, noch
viele Jahre der Freude im Kreis seiner lieben Familie, bei Jagd und
unseren Jagdgebrauchshunden.
Präsidium des JGHV

In
seinem Jahresbericht verwies JGHV-Präsident Werner Horstkötter auf die
weiterhin nicht gelöste Problematik des Einsatzes von E-Reizgeräten.
Bundesweite Regelungen sind derzeit offensichtlich nicht möglich. Landesweite
Lösungen sind trotz sachlicher Notwendigkeit und einer an Sachkunde
gebundenen Erlaubnis vor dem Hintergrund politischer Befindlichkeiten
scheinbar unmöglich. Der JGHV ist dennoch weiterhin bemüht zu einer
sinnvollen, tierschutz-und praxisgerechten Lösung beizutragen.(1) Eine sorgfältige, an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete und objektiv kontrollierte Zucht schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung gesunder, wesensfester, sozialverträglicher und ihren jeweiligen Aufgaben gewachsener Jagdhunde. Sie dient damit tierschützerischen Belangen sowohl in Bezug auf das bejagte Wild als auch den Jagdhund selbst.
Das Prüfungswesen dient der Feststellung der Leistungsfähigkeit der Hunde für die Jagd, züchterischen Belangen in Bezug auf die Gesamtpopulation einer Rasse und schafft die Grundlage für Wertschätzungen.
(2) Alle dem JGHV angehörigen Vereine zu § 3 (1) Nr. 1 a) – e) der Satzung sind kraft ihrer Mitgliedschaft berechtigt, Prüfungen unter Beachtung der Prüfungsordnungen und der Rahmenrichtlinien des JGHV auszurichten.
(3) Es wird unterschieden zwischen
a) Prüfungen und Leistungszeichen, die allgemeinverbindlich sind (z. B. VSwP, VPS, Btr, AH usw.). Diese werden von der Hauptversammlung des JGHV beschlossen,
b) gemeinsamen Zucht- und Gebrauchsprüfungen der Vorstehhunde (VJP, HZP, VGP), durch die die Vergleichbarkeit und Erhaltung eines der Jagdpraxis entsprechenden Leistungsstandards gewährleistet werden soll. Diese Prüfungsordnungen werden von den Vorstehhundzuchtvereinen und von den Vereinen, die regelmäßig mindestens alle 2 Jahre diese Prüfung durchführen, auf der Hauptversammlung des JGHV beschlossen,
c) sonstigen Prüfungen der Zuchtvereine, deren Prüfungsordnungen von diesen beschlossen werden.
(4) An den Prüfungen gem. Abs. 3 dürfen teilnehmen alle anerkannten
Jagdhunde,
das sind
a) im Zuchtbuch eines dem JGHV und VDH angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde, sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde ( Bestandsschutz )
b) im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen zuchtbuchführenden
Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel mit dem FCI – Stempel
versehen ist.
c) alle von einem Zuchtverein / Verband registrierten und durch den
Aufdruck
des „Sperlingshundes“ auf dem Registrierpapier qualifizierten Jagdhunde.
(5) An den Leistungsprüfungen (z. B. VGP, VSwP, VFSP, VStP) dürfen
darüber hinaus
teilnehmen alle zugelassenen Hunde, das sind
a) im Ausland gezüchtete Jagdhunde bestimmter Rassen und deren Nachkommen, die nicht unter (4) b fallen mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel, deren Identität vom VDH geprüft ist und
b) in Deutschland gezüchtete Jagdhunde bestimmter Rassen mit Ahnentafel eines VDH-Zuchtvereins, der nicht Mitglied im JGHV ist.
(6) Übergangsvorschrift : Diese Bestimmungen treten ab 01.01.2011 in Kraft
Die Zulassung auf Grundlage der Zweckbestimmung des Verbandes wird vom Präsidium des JGHV einmal widerruflich für die jeweilige Rasse nach Absprache mit dem VDH erteilt.