Zum Thema neue VZPO werde ich häufig gefragt, ob vor Antritt der Richtertätigkeit eine erneute Richterschulung absolviert werden muss.
Meine Antwort: In der neuen VZPO sind gravierende Änderungen zur alten Version, die unbedingt beachtet werden müssen. Jeder Verbandsrichter muss vor seiner Richtertätigkeit in Besitz einer neuen VZPO sein und Kenntnisse über die Änderungen erlangen. Dieses geschieht im Regelfall durch Selbststudium. Die alte Prüfungsordnung ist nicht mehr gültig und somit auf der Prüfung nicht mehr mitzuführen.
Unabhängig davon wird eine baldige Richterschulung empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Es gilt weiterhin die Vorschrift aus der Richterordnung zur Teilnahme an einer Richterschulung mindestens alle vier Jahre.

Friedhelm Röttgen