Pressemitteilung der Vereinigung der Jäger des Saarlandes und der jagdkynologischen Vereinigung Saarland

In der neuen Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes wurden auch bei der Brauchbarkeitsprüfungsordnung Änderungen vorgenommen. Einer Forderung des DJV nach Anerkennung der Brauchbarkeitsprüfungen anderer Bundesländer wurde Rechnung getragen.

Erstmalig wird in der Zulassungsordnung verlangt, dass der Jagdhund über eine Ahnentafel des vom JGHV anerkannten Zuchtvereins verfügt. Andere Jagdhunde der von der FCI anerkannten Rassen mit Arbeitsprüfung „Jagd“ können vom Prüfungsleiter zugelassen werden. Jagdhunde, die aus Paarungen zwischen Elterntieren von Jagdhundeschlägen hervorgegangen sind, können vom Prüfungsleiter zugelassen werden.
Der Prüfungsleiter kann verlangen, dass durch eine Bescheinigung eines Tierarztes nachgewiesen wird, dass sie die physischen und psychischen Vorrausetzungen, die ein Jagdhund haben muss, aufweisen.