Ein Prüfungsverein führt in Arbeitsgemeinschaft mit einem regionalen Kurzhaarverein an einem Tag eine HZP ohne Spur und eine Solms durch. Gemeldet sind insgesamt 6 Hunde, davon 4 für die Solms und 2 für die HZP o.Sp. Das zur Verfügung stehende Revier ist sehr gut mit Flugwild besetzt. Zur Vereinfachung der Organisation und aus Kostengründen fasst der Prüfungsleiter die gemeldeten Hunde in einer Gruppe zusammen.

Frage:
Ist diese Vorgehensweise zulässig?

 

Antwort:
Grundsätzlich ist das Prüfen von HZP- und Solms Hunden in einer Prüfungsgruppe zulässig. Während aber bei einer Solmsprüfung 6 Hunde pro Gruppe zulässig sind, sind bei einer HZP o.Sp. maximal 5 Hunde pro Gruppe zulässig. Die nach jeweiliger PO geringere Anzahl von Hunden je Gruppe gibt dabei die zulässige Höchstzahl vor, In diesem Fall dürfen also maximal 5 Hunde in der Gruppe geprüft werden und keine 6 Hunde. Gleiches gilt übrigens auch für gemischte Gruppen aus HZP und VGP - Hunden. Da die VGP höchstens 4 Hunde pro Gruppe zulässt, dürfen in einer gemischten HZP/VGP- Gruppe maximal 4 Hunde geführt werden.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 70.08.2015