Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 1 0 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an, seinen Hund heran zu rufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.

Frage:
Ist die Vorgehensweise der Richter korrekt?

Antwort:
Nein! Von einem VGP-Hund muss erwartet werden, dass er sich trotz aller Passion nicht über einen längeren Zeitraum durch Ungehorsam der Einwirkung seines Führers und damit der Weiterprüfung entzieht. Der Hund muss zum Führer zurückkehren! Erst dann darf die Ente geworfen werden und die Schussfestigkeit überprüft werden. Die Feststellung der Schussfestigkeit ist dabei ein eigenständiges Prüfungsfach. Anders verhält sich der Fall, wenn der Hund beim Stöbern ohne Ente an eine lebende Ente kommt und sich eine prüfungsgerechte Situation ergibt, an deren Ende die Ente sichtig vor dem Hund auf dem Wasser erlegt werden kann. In diesem Fall muss die Schussfestigkeit nicht nochmals separat überprüft werden.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10. 10.2016