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Auf einer VGP stellt die Richtergruppe eine Dickung mit den Hundeführern an einer Forststraße ab, um das Verhalten auf dem Stand zu prüfen. Ein Hundeführer dreht einen Erdanker in das Wegebankett und befestigt seinen Hund mit einer l
Frage:
Ist die Vorgehensweise der Richtergruppe richtig?

Antwort:
Die Prüfungsordnung spricht in der Tat nur vom „angeleinten Hund".
Das Fach „Verhalten auf dem Stand" ist, wie die gesamte VGP, vor dem Hintergrund der praktischen Jagd zu sehen und nicht alles, was nicht durch die PO verboten ist, ist automatisch erlaubt! Die Anweisung der Richtergruppe ist daher völlig richtig. Hundeführer, die beim Verhalten am Stand die Variante „angeleint" wählen, führen ihre Hunde an der umgehängten Umhängeleine, nehmen ihre Stände ein und laden ihre Waffen nach dem Anblasen des Treibens. Die mitgeführte Waffe ist mit beiden Händen zu ergreifen. Auf Anweisung der Richter haben die Hundeführer mindestens(!) zweimal zu schießen. Der Hund darf nach
Einnehmen des Standes nicht Hals geben oder an der Leine zerren. Er soll nicht winseln. Die Waffe wird erst nach dem Abblasen des Treibens entladen. Auf das praxisnahe Verhalten und die Ruhe des Hundes ist besonders zu achten«
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.09.2015