Bei einer VJP kommt ein Hund an Rehwild, das er sichtlaut verfolgt. Die Richter notieren sich in ihren Richterbüchern „Laut am Rehwild". Im weiteren Verlauf der Prüfung kommt der Hund an einen Hasen, den er sichtlaut jagt. Auch dies vermerken die Richter in ihren Richterbüchern. Beim Ausfüllen der Zensurentafel ergeben sich unterschiedliche Meinungen. 2 Richter meinen, dass der „Laut am Rehwild" und der „Laut am Hasen“ eingetragen werden müssen. Der Obmann meint, dass nur der Laut am Hasen eintragen werden muss, da der Laut an anderem Haarwild nur dann eingetragen wird, wenn im gesamten Prüfungsverlauf kein Laut an Fuchs bzw. Hase festgestellt wird.
Frage:
Welche Aussage ist korrekt?

Antwort
Der Obmann hat Recht! Wenn bei einer Prüfung nur der Laut am Rehwild festgestellt wird, wird unter Laut am anderen Haarwild „Rehwild" angegeben und vom Prüfungsleiter zusätzlich unterschrieben. In diesem Fall wird unter „Art des Jagens" das Kästchen „fraglich“ angekreuzt.
Spl., sil. oder waidlaut wird nur an Fuchs oder Hase vergeben. Wenn der Hund während der Prüfung auch an einem Fuchs oder Hasen Laut gibt, muss der entsprechende Laut dort angekreuzt werden und die Eintragung für das Rehwild entfällt.