Auf einer HZP wird die tote Ente für den am Ufer sitzenden Hund sichtig auf das offene Wasser geworfen. Der Hundeführer fordert seinen Hund zum Bringen auf. Der geschnallte Hund läuft im Uferbereich und in der Flachwasserzone aufgeregt auf und ab, nimmt aber das tiefe Wasser nicht an. Nach etwas mehr als einer Minute fordert der Richterobmann den Hundeführer auf seinen Hund anzuleinen. Er teilt dem Hundeführer mit, dass sein Hund nicht schussfest am Wasser sei und er deshalb gem. PO nicht hinter lebender Ente geprüft werden dürfe.

Frage:
Ist diese Aussage korrekt??

Antwort:
Diese Aussage ist nur teilweise korrekt. Falsch ist, dass der Hund nicht schußfest am Wasser sei. Diese Aussage kann nur getroffen werden, wenn der Hund im tiefen Wasser schwimmt und der Hund bei Schußabgabe ängstlich reagiert. Wenn der Hund das Wasser aber gar nicht annimmt, kann die Schußfestigkeit auch nicht überprüft werden. Es ist daher unter Grund des Nichtbestehens einzutragen: „Hund nimmt Wasser zur Feststellung der Schußfestigkeit nicht an" Über die Gründe hierfür kann man nur mutmaßen. Richtig ist, dass der Hund nicht hinter der lebenden Ente geprüft werden darf. Hierzu ist grundsätzlich neben dem Verlorensuchen und -bringen einer toten Ente aus der Deckung im Vorfeld die Schußfestigkeit am Wasser Voraussetzung.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.6.201 5