Fragen aus der Prüfungspraxis
Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst die Spurarbeit. Auf Grund des geringen Hasenbesatzes kann leider jeder Hund nur eine Spur arbeiten. Um die Mittagszeit wird den Hundeführern das Prädikat und die Punkte mitgeteilt. Ein Hundeführer ist mit seiner Beurteilung nicht zufrieden und möchte eine weitere Spur arbeiten. Die Richter sind bereit noch weitere Hasen zu suchen jedoch ist es im Laufe des Prüfungstages nicht möglich weitere Hasen zu finden und somit bleibt es bei der Beurteilung. Ein Hundeführer legt daraufhin bei der Prüfungsleitung Einspruch ein. Begründung des Einspruchs: §10 (4) VZPO: Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden seine Anlage zu zeigen.

Frage: Wie ist jetzt zu verfahren?
Ein Einspruch, §2 der Einspruchsordnung, steht nur dem Führer eines auf der betreffenden Prüfung laufenden Hundes zu und es muss eine Einspruchskammer gebildet werden.


Antwort
: Urteil der Einspruchskammer: Der Einspruch wird zurückgewiesen:

Begründung: Der §10 (4) sagt ganz klar aus, dass es sich um eine Soll-Bestimmung handelt und es kein muss ist, dem Hund mehrfach Gelegenheit zu geben ist. Die Richter haben alles versucht, aber auf Grund des geringen Hasenbesatzes war es nicht möglich an dem Prüfungstag weitere Hasen zu finden.