Meine Stellungnahme zum Kommentar in der DJZ 11/17 von Erich Kaiser an den Chefredakteur
Sehr geehrter Herr Dr. Roosen,
der Kommentar von Revieroberjäger Erich Kaiser in der DJZ 11/17 bewegt und verunsichert viele Hundeführer. Pünktlich zur Drückjagdsaison hat er mit seinem provozierenden Beitrag viele Hundeführer verärgert. Auch wenn es unüblich ist, zu Kommentaren eine Lesermeinung zu senden, sehe ich in diesem Fall Handlungsbedarf, auch auf Grund der fachlich unpräzisen Aussagen von Herrn Kaiser.
Für die auf einer Drückjagd eingesetzten Hunde wird heutzutage häufig vom Jagdleiter eine Tagesversicherung abgeschlossen. Mit dieser Versicherung wird z. B. das Risiko der Tierarztkosten bei evtl. Verletzungen eines Hundes abgesichert. Diese Versicherungen sind je nach Anbieter, unabhängig vom Wert des Hundes, bei 1.500€ oder 2000€ gedeckelt. Bei einem tödlichen Unfall wird die Maximalsummen erstattet. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist nicht verpflichtend, sondern ein Angebot des Jagdleiters an den Hunde-/Meuteführer. Ein Jagdherr ist für Schäden, die sich ein Hund bei der Jagd zuzieht, nicht haftbar. Das Risiko trägt grundsätzlich der Hundeführer, oder ggf. eine Person, die den Schaden schuldhaft verursacht hat.
Ich verstehe den Kommentar von Herrn Kaiser so, dass er sich auf solche Versicherungen bezieht.
Wird einem Hund ein schuldhafter Schaden zugefügt, muss dieser vom Verursacher in voller Höhe erstattet werden. Diese Haftpflichtschäden sind bei Jagdscheininhabern im Regelfall durch die Jagdhaftpflichtversicherung des Verursachers abgesichert.
Es ist unstrittig, dass dann der Wiederbeschaffungswert des Jagdhundes zu ersetzen ist.
Den ideellen Wert des treuen Jagdbegleiters und Familienhundes kann niemand kalkulieren, bzw. ersetzen.
Die Erstattungsbeträge sind nicht gedeckelt und werden individuell für den geschädigten Hund z. T. gutachterlich ermittelt und können im Einzelfall auch eine fünfstelligen Summe betragen.
Der Jagdgebrauchshundverband bietet für Personen die gutachterlich tätig sind, Seminare an.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Röttgen
Präsidium Jagdgebrauchshundverband
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