Informationen aus dem Stammbuchamt
Die Hauptversammlung des JGHV hat im März in Fulda einen Zusatz zum bestehenden §23, in dem es um die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Verbandsprüfungen geht, beschlossen. Im §23 (4) d) heißt es sinngemäß:
An allen Zucht- und Leistungsprüfungen des JGHV und seiner Mitgliedsvereine dürfen teilnehmen...d) innerhalb eines Zuchtvertrages mit dem VDH gezüchtete Jagdhunde bzw.Jagdhunde der gleichen Rasse aus dem Ausland, deren Ahnentafel mit dem FCI-Stempel versehen ist und die zur züchterischen Verwendung im Rahmen eines Zuchtvertrages vorgesehen sind.
Zum besseren Verständnis als auch der unstrittigen und sicheren Handhabung und Auslegung dieses neuen Paragraphen sollen folgende Erläuterungen bzw. Durchführungsbestimmungen dienen:
Der VDH hat dem JGHV eine Liste zur Verfügung gestellt, welche der bisher bis auf Widerruf anerkannten Jagdhunderassen mit Einzelzuchtverträgen unter dem Dach des VDH gezüchtet werden. Besitzer solcher Hunde reichen bitte einen formlosen Antrag auf Zulassung zu Zucht- und Anlageprüfungen beim Stammbuchamt des JGHV ein und legen eine Ahnentafelkopie ihres Hundes bei. In Abstimmung mit dem VDH erteilt das Stammbuchamt des JGHV im Rahmen einer Einzelfallprüfung eine Bestätigung zur Teilnahme, welche beim jeweiligen Prüfungsleiter vorzulegen ist und von ihm eingesehen werden kann. Somit halten wir die Anforderung für Prüfungsleiter im Rahmen und sorgen nicht für Verwirrung und Unsicherheit. Es gilt weiterhin für Sie liebe Prüfungsleiter der Grundsatz, dass nur anerkannte Jagdhunderassen an Anlageprüfungen teilnehmen können und Leistungsprüfungen zusätzlich für die bis auf Widerruf zugelassenen Rassen offen sind. Nur, wer den Bescheid des Stammbuchamtes vorlegen kann, welcher bestätigt, dass eine Sachlage nach §23 (4) d) gegeben ist, darf zusätzlich auf VJP, HZP bzw. Zuchtprüfungen der Zuchtvereine laufen.
Die erreichten Ergebnisse werden als Teil der Ostermann'schen Statistik erfasst und an den VDH zur Führung des Zuchtbuches der betroffenen Rassen weitergeleitet. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht nur Vorstehhunde wie Bracco Italiano, Slowakisch Rauhbart oder Gammel Dansk Honsehund davon profitieren, sondern einige weitere Rassen unter den Bracken, jagenden Hunden usw. ebenso betroffen sind.
In jedem Fall ist vor Antritt der Prüfung ein formloser Antrag einzureichen. Auch eine Weiterleitung der Anfrage über den Prüfungsleiter ist möglich. Wir wollen lediglich verhindern, dass eine Zulassung nun auf eine bestimmte Rasse pauschalisiert wird, obwohl diesbezüglich nicht jeder Hund und jedes Papier dem §23 (4)d) Rechnung tragen wird. Somit bleibt für Prüfungsleiter alles bei gewohnter Arbeitsweise und die wenigen Sonderfälle sind durch die Vorlage einer eindeutigen Zulassungsgenehmigung auf JGHV-Kopfbogen legitimiert.
Ich wünsche allen das nötige Suchenglück und für die Zucht ein gutes Händchen! Fangen Sie früh genug mit der Prüfungsvorbereitung Ihrer Vierbeiner an, denn auch Lernen braucht Zeit! Von heut auf morgen ist noch kein Meister vom Himmel gefallen! Weidmannsheil