Leider fehlt noch von einer ganzen Reihe von Verbandsrichtern die Datenschutzerklärung auf Formblatt 59. Ab 10. Januar 2019 ist auf der elektronischen Richterliste auch ohne Zuhilfenahme einer Sortierfunktion bei jedem einzelnen Verbandsrichter der Status sichtbar.

Verbandsrichter, die nun, trotz wiederholter Aufforderung, ihre Datenschutzerklärung bis 22.Januar 2019 (Posteingang bei der JGHV-Geschäftsstelle) nicht abgeben, werden mit Wirkung vom 10.02.2019 ruhend gestellt. Sie dürfen dann ab diesem Zeitpunkt bis zur Aufhebung des Ruhens nicht richten. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Verbandsrichter mit Wohnsitz im Ausland!

Das Präsidium des JGHV bedankt sich ganz ausdrücklich bei all den Verbandsrichtern, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben. Und noch eins zum besseren Verständnis und in aller Deutlichkeit: Die Datenschutzerklärung ist nicht auf „dem Mist“ des JGHV-Präsidiums gewachsen! Dennoch müssen wir als Verband hier durch. Bitte helfen Sie uns bei der Erfüllung unserer gemeinsamen Aufgabe.

Datenschutzerklärung als pdf

Ganz herzlichen Dank!

Karl Walch,
Präsident des JGHV