Keine Frühjahrsprüfungen bis zum 19. April 2020!

Das Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 16. März 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine dringlichst zu bitten ab sofort keinerlei Frühjahrsprüfungen durchzuführen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020 in allen Bundesländern und ist auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.

 Jagd und Jägerschaft sind in der Mitte der Gesellschaft. Das Präsidium des JGHV bittet seine Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Führer von Jagdgebrauchshunden alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und nicht zuletzt dem Ansehen der Jägerschaft schadet. Die Durchführung von Frühjahrsprüfungen ist daher zu unterlassen!

Die Frage des Vorgehens nach dem 19. April 2020 wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie entschieden. Die Mitgliedsvereine, Hundeführer und Richter werden hierüber so früh als möglich (und sinnvoll) auf der Homepage des JGHV und via Facebook informiert.

Für den Fall, dass nach dem 19. April Prüfungen durchgeführt werden können, sind flexible Handlungsabläufe und praxisnahe, situationsangepasste Prüfungsbedingungen das Gebot der Stunde und werden vom JGHV zu gegebener Zeit veröffentlicht. Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums über den 3.5.2020 hinaus, ist, bei aller notwendigen Flexibilität, zum Schutz des Jungwildes jedoch ausgeschlossen.  

Gemeinsam mit den betroffenen Zuchtvereinen wird der JGHV, auch für den Fall, dass 2020 keinerlei Frühjahrsprüfungen durchgeführt werden können, Lösungswege erarbeiten, die sicherstellen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 kein „weißer Jahrgang“ des Jagdgebrauchs-hundewesens und der Gebrauchshundezucht wird.

JGHV e.V.