Registrierung von Richteranwärtern

Die Voraussetzungen zur Registrierung als Richter-Anwärter sind in der Ordnung für das Verbandsrichterwesen (OfdVRW) definiert. Ein wichtiger Bestandteil ist der Besuch des Seminars „Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Jagdgebrauchshundewesen“. Derzeit sind diese Seminare auf Grund der behördlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht möglich. Der JGHV hat in einem Pilotprojekt die Möglichkeit geprüft, dieses Seminar als Online-Seminar durchzuführen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass in der aktuellen Situation Online-Seminare eine Möglichkeit bieten, um diese Grundlage für die Registrierung eines RA zu schaffen.

 Zum weiteren Vorgehen:

  • Die Vereine können die Unterlagen zur Registrierung von Richter-Anwärtern (RA) der Geschäftsstelle bis 05.03.2021 Diesen Unterlagen darf nur die Teilnahmebestätigung am Einführungsseminar fehlen. Die DGStB-Eintragungskarten liegen bis dahin den Vereinen vor.
  • Die Geschäftsstelle prüft die Unterlagen. Allen registrierfähigen Anwärtern wird ein Online-Seminar im März 2021 ermöglicht. Dazu werden, je nach Bedarf, 3 bis 4 unterschiedliche Termine angeboten.
  • Nach Zusendung der Teilnahmebescheinigung per Mail wird die Registrierung des RA durch die Geschäftsstelle erfolgen und die Unterlagen den Vereinen zugeschickt. Eine Anwartschaft auf den Frühjahrsprüfungen ist dann möglich.

Der JGHV geht davon aus, dass Einführungsseminare ab dem Sommer wieder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können. Das Einführungsseminar wird daher, Stand 19.2.2021, nur im März 2021 für den zugelassenen Personenkreis als Online-Seminar angeboten.

Jan Schafberg, Geschäftsführer des JGHV  

 

 Foto: Das Jagdgebrauchshundwesen (Heinrich Uhde) um 1985

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