Ausbildung von Jagdgebrauchshunden in Baden-Württemberg - auch im Revier möglich! Stand 13. Mai 2020

Inzwischen haben wir auf unsere Anfrage hin eine Klarstellung vom MLR enthalten, in der nun die Durchführung von Hundeführerkursen für Jagdgebrauchshunde in Kleingruppen im Jagdrevier geregelt ist. Wir möchten uns an dieser Stelle beim MLR für die schnelle Unterstützung herzlich bedanken!

Aufgrund der besonderen Dynamik der Situation ist auch weiterhin mit kurzfristigen und wiederholten Änderungen der Corona-Verordnungen und damit der für uns gültigen Regelungen zu rechnen. Bitte behalten Sie deshalb Änderungen der Rechtslage aktiv im Auge.

Grundsätzlich gilt: Die in der CoronaVO dargestellten Maßnahmen des Infektionsschutzes (Abstandsregelungen, Vermeidung von Personenansammlungen, Mund-Nasenbedeckung, Alltagsmaske) werden, auch wenn diese im Einzelfall nicht vorgeschrieben sein sollten, von der Landesregierung dringend empfohlen.

Konkret gelten für unseren Übungs- und Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg in der Jagdgebrauchshundeausbildung folgende Regelungen:

Die Hundeausbildung ist in ungedeckten öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) nach den nachstehenden Maßgaben des § 1 Absatz 2 CoronaVO Sportstätten zulässig:

· Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.

· Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen (inkl. Kursleiter) erfolgen.

· Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der vorgenannten Regeln verantwortlich ist.

· Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

· Die benutzten Gegenstände, müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden, wenn sie an andere Personen ausgehändigt bzw. von mehreren Personen genutzt werden.

· Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten; falls Sanitäreinrichtungen vorhanden sind, sind die unter „Anhang allgemeine Regeln“ angeführten Punkte zu beachten.

Übungen im Jagdrevier:

Bei Übungseinheiten zur Jagdhundeausbildung im Revier sind nach der Corona-Verordnung Sportstätten vom 10. Mai nun auch außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mehr als fünf Personen im Revier zulässig, wenn die Übung so gestaltet ist, dass für Übungsgruppen von jeweils maximal 5 Personen mindestens jeweils (pro Gruppe) 1000 qm zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gelten auch für solche Übungen die oben dargestellten Regelungen des § 1 der Corona-Verordnung Sportstätten.

Was bedeutet das für uns?

Wir können in Baden-Württemberg unter Beachtung der Auflagen unsere Hunde sowohl in entsprechenden Ausbildungsstätten als auch im Jagdrevier in Kleingruppen bis zu fünf Personen inkl. Kursleiter ausbilden! Bei den Übungseinheiten im Revier ist darauf zu achten, dass wir uns mit der Gruppe nicht auf Wegen oder Straßen aufhalten, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind!

Natürlich bedeutet die Einschränkung auf Kleingruppen einen deutlichen Mehraufwand, aber diese Einschränkung betrifft nahezu alle nicht beruflichen Bereiche im ganzen Bundesland, damit eben auch uns. Durch die Möglichkeit zu gegebener Zeit mit den Gruppen ins Revier zu gehen, ist dennoch sichergestellt, dass wir die Hunde bzw. Hundeführer in allen Belangen der Jagdgebrauchshundeausbildung anleiten und unterstützen können.

Dies ist ein wichtiger Schritt, der uns auch die Chance eröffnet, nach hoffentlich bis dahin weiteren Erleichterungen, die Hunde im Herbst entsprechend prüfen zu können.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten, und unterstützen Sie die Ausbilder dabei, die Hundekurse in Kleingruppen zu organisieren. Wenn wir genügend erfahrene Hundeführer als Helfer finden, die in den Hundekursen jeweils eine Kleingruppe übernehmen können, wird es uns zusammen gelingen, auch unter den besonderen Schwernissen durch die Coronakrise, unsere Hundeführer erfolgreich dabei zu unterstützen, aus ihrem jungen Hund einen brauchbaren, gut ausgebildeten Jagdgebrauchshund zu formen. Helfen Sie mit!

Beste Grüße, viel Gesundheit und Waidmannsheil!

Wilfried Schlecht
Vorsitzender
JGHV Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Anhang allgemeine Regeln

· Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

· Falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.

· Umkleiden und Sanitärräume bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.

· In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.