Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Offener Brief

Zum Regierungsentwurf des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Frau Ministerin Eder,

als Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. sind wir vom Regierungsentwurf Ihres Ministeriums sehr enttäuscht. Insbesondere, dass dem Tierschutz, gemessen an den anerkannten gesellschaftlichen Normen, nahezu keine Beachtung geschenkt wird, ist fachlich kaum nachvollziehbar.

Darüber hinaus enthält der Gesetzestext eine Vielzahl ideologischer Sichtweisen, anstatt wissenschaftlich abgesicherten wildbiologischen Erkenntnissen zu folgen. Ziel des Entwurfes ist es offensichtlich, u.a. heimische Wildarten aus den Feldern und Wäldern auszugrenzen und die ohne Frage bestehenden Folgen der Klimaerwärmung faktisch auf dem Rücken der heimischen Tierarten auszutragen. Ein solcher Ansatz ist grundlegend falsch und mit dem erstrebenswerten Grundsatz „Wald mit Wild“ nicht vereinbar.

Als staatlich geprüfte Revierjäger üben wir die Jagd professionell aus. Wir haben unseren Beruf im Rahmen eines land-, forst- und jagdwirtschaftlich anerkannten Lehrberufes erlernt und wissen durch unsere tägliche, berufliche Praxis, handelnd auf Basis wildbiologischer Erkenntnisse, genau wovon wir reden. Das Thema Revierjäger und somit die „professionelle Jagd“ findet in Ihrem Entwurf keinerlei Berücksichtigung, obwohl immer mehr Kolleginnen und Kollegen auch in öffentlichen Verwaltungen des Landes Rheinland-Pfalz und vieler weiterer Bundesländer, u.a. in Nationalparkverwaltungen, Artenschutzprogrammen, Landesforstverwaltungen eingestellt und gesucht werden.

Für uns als Berufsjäger sind:

  • der Tierschutz
  • die Artenvielfalt
  • das Reviersystem als Basis des großräumigen Wildtiermanagements
  • ein vollumfängliches Prädatorenmanagement und nicht zuletzt
  • Brauchbarkeitsprüfungen, die es erlauben, mit den geprüften Hunden den Tierschutz auf die Fläche zu bringen

zentrale Elemente einer modernen Jagdgesetzgebung, für die wir als Berufsjäger stehen und deren Umsetzung wir vom Gesetzgeber einfordern. Diese Punkte sind für uns nicht verhandelbar!

Wald und Wild für die nächsten Generationen erhalten

  • Der Elterntierschutz darf nicht aufgeweicht werden. Als Jäger sind wir dem Tierwohl verpflichtet.
  • Ethik und Moral als Werte unserer Gesellschaft werden abgeschafft, wenn hochträchtige Muttertiere erlegt werden müssen. Will man das wirklich?
  • Damwild und Muffelwild sind einheimische Arten, die seit der Eiszeit und dem Mittelalter bei uns vorkommen (Quelle: Landesforsten RLP). Ihnen ist ein uneingeschränkter Lebensraum einzuräumen.
  • Ein vollumfängliches, tier- und artenschutzkonformes Prädatorenmanagement ist nicht nur beizubehalten, sondern zu forcieren. Jegliche Einschränkung gefährdet die Bodenbrüter und seltene Offenlandbewohner und somit umfassend die Biodiversität unserer Landschaft.  
  • Schützenswert ist nicht nur die Flora des Ökosystems Wald, sondern auch die darin lebende Tierwelt. Sie ist Teil dieser Lebensgemeinschaft.

Erhalt unseres Reviersystems und der großräumigen Bewirtschaftung

  • Die Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke wird, wenn man dem vorliegenden Gesetzesentwurf folgen würde, faktisch unmöglich.
  • Jagdgenossenschaften und Gemeinden müssten in der Konsequenz dann zukünftig Wildschäden und jegliche Form der Bewirtschaftung eigenständig finanzieren
  • Die Jagdausübungsberechtigten müssen auch zukünftig in der Lage sein, Entscheidungen zu Wildtiermanagement und Jagdstrategien revierbezogen zu verantworten und treffen zu können. Bei großräumig lebenden Wildarten ist dies auch im Verbund innerhalb der Hegegemeinschaften konzeptionell einzubringen.

Strukturerhalt in der Jagdverwaltung

  • Die Obere Jagdbehörde hat in aller Regel keinen Einblick in örtliche Gegebenheiten.
  • Der Kreisjagdberater gewinnt keine Akzeptanz, wenn er nicht mehr von den ortsansässigen Personen gewählt wird und nicht im betroffenen Gebiet wohnt.  
  • Der Jagdschutz / Wildschutz ist umfassend zu erhalten. Die ausgebildeten und geprüften Personenkreise sind zur Gewährleistung eines flächendeckenden Jagdschutzes zu fördern.
  • Das ehrenamtliche jagdliche Engagement wird in Folge des Gesetzesentwurfes ebenfalls drastisch abnehmen. Das Ziel einer Entlastung der Behörden kann so nicht erreicht werden.

Das sind nur einige wenige beispielhafte Folgen und Problemstellungen eines fachlich nicht ausgereiften Regierungsentwurfes. Eine dezidierte Stellungnahme unseres Verbandes folgt.

Wir fordern als Landesverband der Berufsjäger den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzunehmen und gänzlich neu zu entwerfen!

Gerne stehen wir Politik und Verwaltung mit unserem Sachverstand und unserer Expertise rund um die Jagd als Ansprechpartner zur Verfügung.

Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

- Wild und Jagd in guten Händen – auch für künftige Generationen

 

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