Auf einer VGP überprüft die Richtergruppe am 2. Prüfungstag das „Folgen frei bei Fuß" auf einem Waldweg. Der Hundeführer legt im Anschluss seinen Hund ab und pirscht weiter, bis er vom Hund nicht mehr eräugt werden kann. Als er den 2. Schuss abgibt, steht der der ansonsten bis jetzt sehr gehorsame Hund auf, verlässt seinen Platz und kommt zum Hundeführer. Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe, da der Hund den „Stand" verlassen hat.

Frage:
Ist die Auffassung der Richter richtig?

Auf einer VGP findet ein Hund während der Suche einen sich drückenden Fasan und steht ihn ausdrucksvoll vor. Als der Führer auf Höhe des vorstehenden Hundes angekommen ist, springt der Rüde ein und setzt trotz energischem Kommando dem abstreichenden Hahn nach. Der auf Höhe des Hundeführers stehende Richterobmann ruft in diesem Moment dem Hundeführer zu: „Schießen!", worauf dieser die Flinte anschlägt und einen Schuss in die Luft abgibt. Nach einer Weile kommt der Rüde zurück und lässt sich anleinen.

Frage:
Ist die Vorgehensweise des Richters zur Feststellung der Schussruhe korrekt?

Eine Hundeführerin hat ihren Hund zur VPS mit Fuchsschleppe gemeldet, trotz dreimaligem Ansetzen auf der Schleppspur bringt der Rüde den gefundenen Fuchs nicht. Da die Fuchsschleppe auf der VPS ein Wahlfach ist, entscheidet die Richtergruppe den Hund weiter zu prüfen und die Prüfung als VPS ohne Fuchs (VPS o. Fuchs) laufen zu lassen. Schließlich, so der Richterobmann, seien Verbellen und Verweisen auf der VPS auch Wahlfächer und ein Ungenügend bei einem Wahlfach sei schließlich kein Grund für ein Nichtbestehen der Prüfung.

Frage:
Ist die Auffassung der Richtergruppe korrekt?

Auf einer VGP zieht ein Richter die Kaninchenschleppe im Wald. Der Hundeführer setzt seinen Hund an und schickt ihn zum Verlorenbringen. Nach geraumer Zeit kommt der Rüde mit dem Kaninchen im Fang zurück, setzt sich vor dem Hundeführer und gibt korrekt aus. Kurze Zeit später kommt der Richter zurück und teilt den beiden erstaunten Mitrichtern mit, dass der Hund durchgefallen sei, da er nur durch sein engagiertes Eingreifen vom Vergraben des Kaninchens abgehalten werden konnte. Der Hund hätte nach seiner Einwirkung das Kanin ergriffen und sei in Richtung Führer gelaufen. Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe.

Frage:
Ist die Handlungsweise der Richter korrekt?

Auf dem Rückweg der Federwildschleppe geht vor dem arbeitenden Hund ein Hase hoch, den der Hund hetzen will. Der Führer trillert sofort, worauf der Hund sich hinlegt und die Ente im Fang behält. Als der Hase außer Sicht ist, gibt der Führer einen Doppelpfiff und der Hund kommt zügig zum Führer, setzt sich korrekt und gibt auf Kommando aus. Bei allen bislang geprüften Arbeiten war zu erkennen, dass der Hund sehr hoch im Gehorsam steht.

Frage:

Kann der Hund auf Grund dieses Vorfalles die VGP bestehen?

Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 1 0 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an, seinen Hund heran zu rufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.

Frage:
Ist die Vorgehensweise der Richter korrekt?

Bei einer VGP sind 8 Hunde in 2 Gruppen aufgeteilt. Als erstes soll das Fach „Verhalten auf dem Stand" geprüft werden. Hierzu beschließen die beiden Obleute, dass sie dieses Fach gemeinschaftlich an einem Waldstück durchführen wollen. Alle 8 Führer nehmen mit ihren Hunden in Abständen von rund 30m ihre Stände ein und lassen ihre Hunde neben sich den zugewiesenen Platz einnehmen. Das Treiben wird angeblasen und danach mit dem üblichen Treiberlärm und der nach PO geforderten Schußabgabe durchgeführt.

Frage:

Ist das Zusammenlegen zweier Gruppen für dieses Prüfungsfach zulässig?