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Frage 99: Jagdscheinzwang für Verbandsrichter

Ein Verbandsrichter löst aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keinen Jagdschein, richtet aber weiterhin auf Verbandsprüfungen. Eine Information über den fehlenden Jagdschein gibt er weder seinem Verein noch der Geschäftsstelle des JGHV.

Frage 98: Prüfung der Schussfestigkeit bei der VJP

Zur Prüfung der Schussfestigkeit wird ein Hund zur Suche geschnallt. Der Hund sucht sehr weiträumig und flott. Nach einiger Zeit schießt der Führer auf Anweisung der Richter. Daraufhin bricht der Hund sofort die Suche ab und läuft ängstlich und beeindruckt zum Führer zurück. Auch nach vielen Aufforderungen durch den Führer ist der Hund nicht zur Weiterarbeit zu bewegen, so dass der zweite Schuss nicht abgegeben werden kann. Nach kurzer Besprechung der Richtergruppe teilt der Obmann dem Hundeführer mit, dass der Hund „stark schussempfindlich“ sei und somit die Prüfung nicht bestehen kann. Der Hundeführer beruft sich dann aber auf den § 11 Absatz (6) der VZPO, dass mindestens zwei Schrotschüsse abzugeben sind und erst dann die Schussfestigkeit geprüft sei bzw. der Hund durchgeprüft sei, ansonsten gilt der Hund laut Absatz g) als nicht durchgeprüft.

Frage 97: Bewertung der Spurarbeit bei der Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP bekommt ein Hund drei Gelegenheiten zur Spurarbeit. Bei zwei Möglichkeiten kann der Hundeführer den Hund direkt an der Sasse ansetzen. Der Hund nimmt die frische Witterung nasenmäßig kurz wahr, zeigt aber keine Spurarbeit. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich während der Suche des Hundes, bei der in ca. 10m Entfernung zum Hund ein Hase aufsteht, den der Hund aber nicht sichtig wahrnimmt. Auch diese Spur nimmt der Hund kurz nasenmäßig wahr, zeigt aber auch hier keinerlei Spurarbeit. Daraufhin teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer mit, dass der Hund auf der Hasenspur nicht geprüft werden könne (somit Strich) und er damit die Prüfung nicht bestehen kann.

Frage 96: Notrichtereinsatz § 5 (3) VZPO und VGPO

Ein Richteranwärter wird 2 Wochen vor der geplanten Verbandsprüfung, für die er sich als Anwärter angemeldet hat, gefragt, ob er als Notrichter einspringen könnte. Ein geplanter Verbandsrichter (VR) sei erkrankt und hat mit Erhalt der Einladung abgesagt.

Frage 95: Feststellung körperlicher Mängel

Auf einer Herbstzuchtprüfung (HZP) überprüfen die Verbandsrichter zu Beginn der Prüfung die Chipnummer und führen anschließend die Feststellung der körperlichen Mängel durch. Dabei zeigt sich einer der Hunde gegenüber den Verbandsrichtern aggressiv, so dass eine ordnungsgemäße Durchführung durch das Richtergremium nicht möglich ist. Nach ca. 1 Stunde machen die Richter einen weiteren Versuch, aber auch da ist die Feststellung der körperlichen Mängel nur mit großer Unterstützung des Hundeführers und eines Helfers möglich. Anschließend teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer das Ergebnis der Wesensfeststellung und Feststellung der körperlichen Mängel mit und aufgrund der Anlage zur VZPO/VGPO/VPSO Wesensfeststellung, wird der Hund von der Weiterprüfung ausgeschlossen.

Frage 94: VPS Totverweiser

Bei einer VPS wird ein Hund für das Zusatzfach Totverweisen gemeldet. Am Ende der Fährte liegt ein Schmalreh. Der Hund kommt nach Ausarbeiten der 200m Zusatzfährte an das Stück, macht Greifversuche und trägt schließlich das Stück zum Führer. Das Urteil lautet Totverweisen „nicht bestanden“. Der Führer bemängelt, dass das Stück zu klein war.

Frage 93: Außergewöhnliche Umstände beim Fach „Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer“ bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) und Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)

Bei der Wasserarbeit bzw. beim Fach „Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer“ nach der PO Wasser des JGHV ergibt sich bei der Herbstzuchtprüfung (HZP) bzw. bei einer Gebrauchsprüfung (VGP) eine fast identische Situation.

Ein Hund wird zum „Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer“ geschnallt. Der Hund schwimmt sofort in Richtung der Ente, nimmt diese selbstständig auf und schwimmt zurück in Richtung des Hundeführers. Dabei kommt er zufällig an eine lebende Ente, die er kurz sichtig verfolgt, bis diese im Schilf verschwindet, wobei der Hund aber die tote Ente im Fang behält. Nach einiger Zeit drückt der Hund die Ente wieder aus dem Schilf, jedoch hat der Hund die tote Ente nun nicht mehr im Fang. Die lebende Ente kann dann vor dem Hund erlegt werden. Der Hund bringt die erlegte Ente korrekt. Daraufhin lässt der Richterobmann der HZP den Hund anleinen und teilt dem Hundeführer mit, dass der Hund die Wasserarbeit bestanden habe. Anschließend wird der brauchbare Hund (der bei jeder Prüfung zur Verfügung stehen muss) am Wasser geschnallt, um die tote Ente, die der Hund beim Fach „Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer“ liegen gelassen hat, zu holen. In dem gleichen Fall bei der VGP wird der Hund, nachdem er die erlegte Ente gebracht hat, zum Verlorensuchen aus dem deckungsreichen Gewässer noch einmal geschickt. Der Hund findet die Ente selbstständig und bringt auch diese korrekt, was beides mit einem „sehr gut“ beurteilt wird.

Frage 92: Bringen von Ente (VZPO § 14)

Auf einer HZP arbeitet ein Hund im Fach "Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer" sehr gut, greift die Ente nach ca. 10 Minuten im Schilf, schwimmt zum Ufer, steigt aus und trägt sie dem Führer zu. Ca. 10 Meter vor dem Führer legt der Hund die noch lebende Ente ab, wobei diese entkommen kann. Die Ente flüchtet auf das Wasser, die Hündin setzt ihr nach, kann sie aber nicht mehr greifen. Die Ente verschwindet im Gewässer. Die Richtergruppe diskutiert daraufhin intensiv über die Beurteilung des Bringens der Ente. Mehrheitlich entschied sie das Bringen mit einem „genügend – 3 Punkte“ zu bewerten, weil die PO in § 14 (11)b von Herabsetzung der Bewertung bei Griffverbesserung spricht.

Frage 91: VGP – Verhalten auf dem Stand

Auf einer VGP wird das Fach „Verhalten auf dem Stand“ geprüft. Dazu geht eine Treiberwehr mit dem üblichen Treiberlärm durch einen Bestand, an dem alle Hundeführer mit dem üblichen Abstand aufgestellt sind. Alle Hunde (4) sind nicht angeleint, sondern frei. Als der erste Schuss fällt, verlässt Hund Nr. 1 sofort seinen zugewiesenen Platz und läuft ins Treiben. Durch den Anblick springt auch Hund Nr. 2 auf und läuft Richtung des Bestandes. Durch einen scharfen Trillerpfiff des Führers geht der Hund Nr. 2 sofort in Halt-Lage und bleibt dort ohne jegliche Einwirkung während des gesamten Treibens liegen. Die anderen Hunde (3 und 4) verhalten sich korrekt.

Frage 90: Einsatz von Notrichtern

Ein Richteranwärter wird 2 Wochen vor der geplanten Verbandsprüfung, für die er sich zum Anwärter angemeldet hatte, gefragt, ob er als Notrichter bei dieser einspringen könnte. Ein geplanter Verbandsrichter sei erkrankt und hat mit Erhalt der Einladung abgesagt.

Frage 9: Spurarbeit – Bewertung nach Länge?

Auf einer HZP arbeitet ein Hund eine Spur auf gut bewachsenem Gelände ca. 300 m, sticht den Hasen und hetzt ihn über eine längere Strecke. Als der Hase außer Sicht kommt, bricht der Hund sofort ab und kehrt zum Führer zurück, ohne einen Versuch die Spur wiederzufinden.

Frage 89: Bewertung von Anlagen

Auf einer Verbandsprüfung konnten alle Hunde einer Richtergruppe in allen Fächern durchgeprüft werden. Nach einer ausführlichen Besprechung der Richtergruppe wird allen Hundeführern im Rahmen des offenen Richtens die einzelnen Prädikate/Punkte und alle Feststellungen mitgeteilt. Die Führer sind damit einverstanden und haben keine Einwände bzw. Fragen. Daraufhin beenden die Richter die Prüfung. Ein Führer möchte noch gern das Armbruster-Haltabzeichen (AH) erbringen. Dies habe er ja auch schon zu Prüfungsbeginn angemeldet, aber sein Hund habe im Prüfungsverlauf im Feld dazu keine Gelegenheit bekommen. Daraufhin fahren die Richter nur mit dem entsprechenden Hund noch einmal ins Feld und bringen den Hund an einen Hasen. Der Hund erfüllt die Bedingungen zur Erlangung des Armbruster-Haltabzeichens (AH).

Frage 88: Feststellung der Identität / Körperliche Mängel

Auf einer Verbandsjugendprüfung (VJP) erfolgt am Prüfungsmorgen die Anmeldung/Annahme der Ahnentafeln usw. im Prüfungslokal. Zeitgleich überprüfen 2 Verbandsrichter die Identität (Chipnummer) der teilnehmenden Hunde. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Feststellung der körperlichen Mängel. Nach der anschließenden Richtersitzung werden die einzelnen Richtergruppen in die Reviere geschickt, mit dem Hinweis, dass die Identität bzw. die Feststellung der körperlichen Mängel erfolgt ist und somit die Verbandsrichter der einzelnen Richtergruppen dies nicht mehr durchführen müssen.

Frage 87: Richterordnung

Ein Verbandsrichter löst aus gesundheitlichen Gründen keinen Jagdschein, kommt aber weiterhin seiner Tätigkeit, auf Verbandsprüfungen zu richten, nach. Eine Information über den fehlenden Jagdschein gibt er weder seinem Verein noch der Geschäftsstelle des JGHV.

Frage 86: VGP/VPS Stöbern im Wald

Anlässlich einer VGP schickt ein Hundeführer seinen Hund zum Stöbern im Wald. Der Hund stöbert zunächst nur im Randbereich der Dickung und löst sich nur wenig vom Führer. Um den Hund zum weiträumigen Stöbern zu ermuntern, geht der Führer zweimal etwa 10 m in die Dickung hinein, wobei er dem Hund lediglich Sichtzeichen mit der Hand gibt. Der Hund wird daraufhin etwas freier und wird in der Folge von den beiden anderen Richtern je einmal an der von ihnen abgestellten Dickungsseite gesehen. Da der Hund auf allen Seiten der Dickung gesehen wurde, wird die Arbeit nach Abschluss der Stöberarbeit mit „sehr gut“ bewertet.

Frage 85: Anzahl der Verbandsrichter

Auf einer VGP hat ein älterer Richter bei der Schweißarbeit erhebliche Probleme dem arbeitenden Gespann zu folgen. Der Richterobmann der Gruppe beschließt daher, den Richter jeweils am Ende der zu arbeitenden Fährten zu postieren. Gemeinsam mit einem zweiten Richter begleitet der Richterobmann die Gespanne bei der Schweißarbeit.

Frage 84: Ordnung für das Verbandsrichterwesen – Richteranwärterbericht

Ein Richteranwärter, der auf einer VJP tätig war, legt innerhalb der geforderten Zeitspanne seinen Bericht dem Richterobmann (RO) der betreffenden Prüfungsgruppe vor. Dessen Auffassung nach hat der Anwärter verschiedene Hunde falsch beurteilt bzw. Dinge benannt, die so nicht in Schriftform stehen bleiben sollten. Er fordert den Anwärter auf, den Bericht erneut zu erstellen und die betreffenden Stellen zu berichtigen und zu korrigieren, bevor er das Exemplar zusammen mit dem Beurteilungsbogen dem zuständigen Sachbearbeiter weiterleitet.

Frage 83: Verbandsschweißprüfung VSwPO / Verbandsfährtenschuhprüfung VFsPO

Auf einer Verbandsschweißprüfung sind 4 Hunde frist- und formgerecht gemeldet. Zwei der Führer sind Vater und Sohn, die je eine Hündin aus ihrer Zucht führen wollen. Am Morgen der Prüfung meldet sich der Vater bei der Prüfungsleitung aus gesundheitlichen Gründen ab und bittet darum, dass sein Sohn aufgrund der besonderen Umstände beide Hunde führen darf. Der Prüfungsleiter stimmt dem zu und somit führt der Sohn den Hund des Vaters auch.

Frage 82: Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit

Auf einer VJP hat sich ein Richter am Prüfungsvorabend krankheitsbedingt entschuldigt und abgesagt. Es soll eine Richteranwärterin einspringen. Hier stellt sich heraus, dass sie den Vaterrüden eines Prüflings ausgebildet hat, dieser aber inzwischen in die USA verkauft wurde.

Frage 81: Anlage zur VZPO/VGPO/VPSO zur Wesensfeststellung während des Prüfungsverlaufes

Bei der Beurteilung des Wesens auf einer Verbandsprüfung kreuzen die Richter bei einem Hund sowohl „ruhig/ausgeglichen“ als auch „lebhaft/temperamentvoll“ an, weil der Hund sich an der Leine anders zeigt, wie bei der Arbeit. Ein weiterer Hund der Gruppe wird bei der Prüfung der Schussfestigkeit im Feld als „stark schussempfindlich“ eingestuft, erhält aber ein Kreuz unter „selbstsicher“, weil er im sonstigen Prüfungsverlauf keine Auffälligkeiten von Unsicherheit oder Scheue gezeigt hat.

Frage 80: Ordnungsvorschriften

Am Prüfungsmorgen einer kleinen Verbandsprüfung mit nur einer Richtergruppe (4 Hunde) wird festgestellt, dass einer der Verbandsrichter bei einem Hund befangen ist. Daraufhin wird von dem Prüfungsleiter für den entsprechenden Hund ein erfahrener Hundeführer als Notrichter ernannt. Für die anderen Hunde bleibt die Zusammenstellung der Richtergruppe wie geplant.

Frage 8: Bewertung der Anlagen – Spurarbeit und Suche auf VJP

Bei einer VJP zeigen die Hunde in einer Richtergruppe bei warmem Wetter unterschiedliche Arbeiten, besonders was die Spurarbeit und die Suche anbetrifft.

Frage 79: Erlegen der Ente bei der Wasserarbeit/Ausschluss von der Prüfung

Auf einer Prüfung wird das Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Nach intensiver und passionierter Stöberarbeit drückt der arbeitende Hund die Ente auf die offene Wasserfläche und verfolgt diese sichtig. Der Richterobmann weist den Hundeführer an, die Ente sofort zu erlegen, um das sichtige Verfolgen der Ente durch den Hund zu unterbinden. Eine Gefahr durch die Schussabgabe ist zu diesem Zeitpunkt weder für den Hund noch für Richter und Zuschauer erkennbar. Der Führer verweigert trotz mehrfacher Aufforderung die Schussabgabe. Die Richter führen keine Waffe und sind außer Stande ihrerseits die Ente zu erlegen und so die Arbeit zu beenden. Nach kurzer Beratung der Richter teilt der Richterobmann dem Hundeführer mit, dass er mit sofortiger Wirkung von der Weiterprüfung ausgeschlossen ist.

Frage 78: Zulassung zur VSwP/VFsP/VStP – Nachweis der Schussfestigkeit

Im Vorfeld einer VStP fordert ein Prüfungsleiter von zwei Hundeführern den Nachweis der Schussfestigkeit ein. Die Hundeführer übersenden daraufhin die Prüfungszeugnisse der bestandenen Anlagenprüfungen ihrer Spezialzuchtvereine. Der Prüfungsleiter teilt den Hundeführern darauf schriftlich mit, dass er diese Nachweise der Schussfestigkeit nicht akzeptiert, da er Kenntnis davon erlangt hat, dass die Durchführung der Feststellung der Schussfestigkeit in diesen Zuchtvereinen gänzlich anders durchgeführt wird. So führt er aus, dass im vorliegenden Fall die Überprüfung einmal mit im Kreis geführten, angeleinten Hunden bei gleichzeitiger Schussabgabe durch eine befugte Person durchgeführt wird und im anderen Fall die Schussabgabe grundsätzlich nicht durch den Hundeführer erfolgt und der Schütze bei der Überprüfung nicht unmittelbar neben dem Hundeführer läuft. Der Prüfungsleiter fordert eine Bescheinigung auf Fbl. 23b unter Einhaltung der Abläufe bei der Feststellung der Schussfestigkeit wie in der VZPO festgelegt.

Frage 77: Verhalten auf dem Stand, VGP § 39 (1)

Bei einer Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) wird als erstes Prüfungsfach mit allen Hunden (11) zusammen das Fach „Verhalten auf dem Stand“ geprüft. Die Führer der Hunde werden angewiesen, sich an einem Maisfeld (ca. 8ha groß) anzustellen. Entsprechend der PO wird bei jedem Hund geschossen. Innerhalb des Treibens wird ebenfalls geschossen und intensiver Treiblärm verursacht. Hund Nr. 4 wird angeleint und beim Führer abgelegt. Nach den ersten 4 Schüssen springt der Hund auf, bellt, zerrt an der Leine und wird vom Führer wieder abgelegt. Im weiteren Verlauf des Treibens wiederholt sich dieses Verhalten insbesondere bei den Schussabgaben. Da dies ein Nichtbestehen der Prüfung zufolge hat, beschwert sich der Führer und führt an, dass es nicht üblich sei, bei einer VGP eine Treibjagd in diesem Umfang zu simulieren und außerdem laut § 39 das Fach an einer Dickung im Wald zu prüfen sei. Die Richter verweisen auf die Ausschreibung der Prüfung mit Stöberarbeit im Mais und fühlen sich im Recht.

Frage 76: Ersatzarbeit bei VGP

Auf einer VGP wird ein Hund auf einer Federwildschleppe angesetzt. Nach der Hälfte der Strecke zieht der Hund leicht nach rechts in den Wind und steht plötzlich vor. Er greift nach kurzem Nachziehen einen offensichtlich frischtoten Fasan und bringt ohne jegliche Führereinwirkung sofort und freudig. Die Richtergruppe entscheidet aufgrund der außergewöhnlichen Umstände eine Ersatzschleppe zu legen und die dort gezeigte Leistung zu bewerten und einzutragen.

Frage 75: Prüfungsabbruch wegen Krankheit des Hundes

Auf einer VJP zieht ein Führer nach dem 1. Suchengang mit überwiegender Trabsuche seinen Hund mit der Begründung zurück, dass dieser scheinbar krank sei. Im weiteren Verlauf der Prüfung muss ein zweiter Führer die VJP abbrechen, weil sein Hund mit einer Laufverletzung von der 2. Hasenspur zurückkehrt. Die Richtergruppe trägt bei beiden Hunden die Vornoten in das Zeugnis ein. Der erste Führer beschwert sich über die schlechte Suchennote, er habe doch zurückgezogen und war der Ansicht, nun erneut auf einer VJP starten zu können, ohne dass die Prüfung zählt und die Noten in die Ostermannsche Statistik eingehen.

Frage 74: Folgen frei bei Fuß, VGPO § 41

Bei der Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) trägt der Führer im Prüfungsfach Folgen frei bei Fuß einen Sitzstock. Sowohl beim Folgen fei bei Fuß als auch beim mehrmaligen Stehenbleiben hält der Führer den Sitzstock drohend vor den Hund. Bei der Urteilsverkündung teilen die Richter dem Führer mit, dass die Arbeit auf Grund der Handhabung des Sitzstockes mit einem „gut“ beurteilt wurde. Der Führer kritisierte die Benotung mit der Begründung, dass es bei einer VGP zulässig ist, einen Sitzstock zu führen.

Frage 73: Einspruchsordnung

Bei einer HZP legt ein Führer gegen die Beurteilung des Nasengebrauchs bei seinem Hund ordnungsgemäß schriftlichen Einspruch beim Prüfungsleiter ein und hinterlegt die Einspruchsgebühr (§ 4). Dieser erklärt, dass es sich in diesem Fall um eine Ermessensentscheidung der Richter handelt und dagegen kein Einspruch möglich sei. Der Führer besteht darauf, dass eine Einspruchskammer gebildet wird und diese den Fall entscheidet.

Frage 72: Besondere Umstände und Ersatzarbeit

Auf einer HZP wird für den Hund eine Kaninschleppe über offenes Gelände gelegt. Der Schleppenzieher verbirgt sich in einer dahinter liegenden Kanzel. 100 Meter seitlich beobachtet der nächste Hundeführer mit seinem angeleinten Hund die Arbeit. Als der arbeitende Hund mit Kaninchen auf dem Rückweg ist, reißt sich der wartende Hund los und stürmt dem bringenden Hund hinterher. Er holt ihn noch 60-80 Meter vor dem Führer ein. Der bringende Hund erschrickt sich aufgrund des plötzlichen Erscheinens des 2. Hundes, welcher ihn auch noch grob touchiert und lässt das Stück fallen. Eine Beißerei entsteht zum Glück nicht, jedoch ist der zur Arbeit aufgerufene Hund extrem verunsichert und kehrt mit mehrmaligem Umdrehen und unter Rufen des Führers schließlich ohne Stück zurück. Der zweite Hund bringt seinem Führer das Kanin.

Frage 71: Bewertung der Anlagen – Spurarbeit und Suche auf der Verbandsjugendprüfung (VJP)

Bei einer VJP zeigt ein Hund bei warmem Wetter, besonders was die Spurarbeit und die Suche betrifft, sehr unterschiedliche Arbeiten. Die drei Spurarbeiten werden mit „sehr gut – 10 Punkte“, „genügend – 3-4 Punkte“ bewertet und die dritte Spur wird vom Hund nicht angenommen. Die Verbandsrichter der Gruppe vergeben das Gesamtergebnis „gut – 6 Punkte“. Daraufhin bittet der Führer ihm doch noch eine weitere Gelegenheit zur Spurarbeit zu geben. Dem Wunsch des Führers wird stattgegeben. Diese Spur wird mit „genügend - 4-5 Punkte“ bewertet. Die endgültige Bewertung lautet „genügend – 5 Punkte“.

Auch bei der Suche zeigt der Hund sehr unterschiedliche Arbeiten. Die erste Suche (überwiegend Trabsuche) „gut – 7 Punkte“. Die zweite Arbeit „sehr gut – 11 Punkte“ und die dritte Arbeit „sehr gut – 9-10 Punkte“. Gesamturteil „gut – 8 Punkte“.

Frage 70: Lautfeststellung auf Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer Verbandsjugendprüfung (VJP) arbeitet ein Hund 2 Hasenspuren. Diese werden mit dem Prädikat „sehr gut“ beurteilt. Auf beiden Spuren zeigt der Hund keinen Laut. Im Zuge eines Suchenganges geht vor dem Hund ein Reh hoch, das der Hund aufgrund einer Hecke nur kurz sieht, aber dessen Fährte er anschließend laut über ca. 200m verfolgt und anschließend zum Führer zurückkehrt. In der Besprechung der Richtergruppe kommt eine Diskussion über das Eintragen des Lautes auf dem Prüfungszeugnis auf. Mehrheitlich entscheidet man sich auf:

Art des Jagens: fraglich Laut an anderem Haarwild: Fährtenlaut an Rehwild

Frage 7: HZP – Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

Nach Prüfung der Schussfestigkeit am Wasser wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Hierzu wird eine Ente im gegenüberliegenden Schilfgürtel (ca. 40 Meter) abgelegt. Der Führer schickt den Hund zur Verlorensuche. Der Hund nimmt das Wasser sofort an, sucht fleißig und findet die Ente ohne Unterstützung des Führers. Dann steigt der Hund am gegenüberliegenden Ufer aus, bleibt kurz stehen, schaut zum Führer und bringt dann die Ente über den Landweg zum Führer und gibt diese korrekt aus. Die Verbandsrichter beurteilen die Arbeit folgendermaßen:

Frage 69: Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer

Auf einer Herbstzuchtprüfung (HZP) absolviert ein Hund die gesamte Feldarbeit sehr erfolgreich. Anschließend wird die Wasserarbeit geprüft. Der Hund absolviert auch hier die Fächer Schussfestigkeit und Verlorensuche aus deckungsreichem Gewässer erfolgreich. Anschließend wird für den Hund eine Ente im Wasser ausgesetzt. Als die Ente in der Deckung verschwunden ist, wird der Hundeführer aufgefordert seinen Hund zur Nachsuche anzusetzen. Der Hund nimmt nach mehreren Befehlen und einigen Steinwürfen das Wasser nicht an. Die Verbandsrichter bitten den Hundeführer den Hund anzuleinen und somit die Arbeit zu beenden. Nach kurzer Besprechung teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer die Bewertung der Arbeit mit. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer „nicht genügend – 0 Punkte“. Daraufhin legt der Hundeführer sofort Einspruch ein, mit der Begründung, der Hund habe nicht an der lebenden Ente gearbeitet und somit muss die Bewertung „nicht geprüft“ lauten. Der Einspruch wird behandelt und die Einspruchskammer entscheidet zugunsten des Hundeführers, somit „nicht geprüft“.

Frage 68: VJP – Durchführung bei Wildmangel

Auf einer VJP mit 3 Hunden bekommt jeder Hund in einem schwach mit Wild besetzten Revier in den ersten Stunden je eine Hasenspur. Ein Rüde erhält für seine Spur, die er ca. 100m geradeaus genau in einer Fahrspur arbeitet und an dem Punkt, wo der Hase die Spur verlassen hat, sofort abbricht und zum Führer zurückkehrt, ein unterer „gut“ mit 6 Punkten. Der weitere zeitliche Ablauf der Prüfung ist sehr schleppend, da es sehr lange dauert, bis alle Hunde Vorstehleistungen erbracht haben. Anschließend sollen alle Hunde eine weitere Spurarbeit leisten. Als am späten Nachmittag der Rüde wieder an der Reihe ist, springt vor ihm ein Hase aus der Sasse, dessen Spur 250m einzusehen ist. Da der Hund den aufspringenden Hasen gesehen hat, drückt der Führer ihn sofort in Down-Lage. Nachdem der Hase außer Sicht ist, bittet der RO den Führer seinen Hund auf der Spur anzusetzen. Der Hund stürmt los, hält aber nasenmäßig wenig Kontakt zur Spur und versucht den Hasen mit dem Auge zu finden. Nach ca. 100m bricht der Hund ab und kommt zurück. Anschließend, es ist 17 Uhr, trifft die Richtergruppe die Entscheidung, die Prüfung zu beenden und den Führern die Ergebnisse mitzuteilen. Als der Führer des Rüden die Bewertung seiner Hasenspuren mit insgesamt „genügend – 5 Punkte“ erfährt, ist er sehr unzufrieden und fordert die Richtergruppe auf, wegen Wildmangel am Folgetag weiter zu prüfen, um sich in der Spurarbeit verbessern zu können. Dies lehnt der Prüfungsleiter nach Rücksprache mit der Richtergruppe ab

Frage 67: Schussfestigkeit VJP § 11 (6)

Bei einer Verbandsjugendprüfung (VJP) wird im zweiten Suchengang die Prüfung der Schussfestigkeit durchgeführt. Der Führer schnallt seinen Hund und schickt diesen zur Suche. Der Hund klebt an seinem Führer und sucht nicht, sodass dieser keinen Schuss abgeben kann. Daraufhin bittet der Führer einen Verbandsrichter die Waffe zu nehmen. Ab diesem Moment wird der Hund frei und sucht weiter. Der Obmann besteht darauf, dass der Führer die Waffe selbst führt und auch selbst schießt. Daraufhin klebt der Hund wieder und zeigt keine weiträumige, flotte Suche. Die Richter entscheiden den Hund anzuleinen und tragen im Formblatt 5 (VJP) „schussempfindlich“ ein. Dies begründen sie damit, dass der Hund die Suche nicht innerhalb einer Minute wieder aufgenommen hat. Weite und Tempo der Suche seien durch die Schussabgabe negativ beeinflusst gewesen.

Frage 66: Verbandschweißprüfung (VSwPO): Verlosen der Fährten

Zu einer Verbandsschweißprüfung (VSwP) werden 7 Hunde auf der 20Std.-Fährte gemeldet. Die Fährten wurden am Vortag für zwei Gruppen von je einem Verantwortlichen der Richtergruppe gelegt. Die Hunde werden am Prüfungsmorgen in zwei Gruppen aufgeteilt. Nach der Ankunft im jeweiligen Revier verlost der Richterobmann die einzelnen Fährten der Richtergruppe. Dabei wird die Reservefährte mitverlost und fällt auf den Hund mit Programmnummer 3 der Gruppe. Daraufhin beklagt sich der Führer von Hund Nr. 3 und weist darauf hin, dass die Verlosung der einzelnen Fährten nicht korrekt nach PO durchgeführt wurde.

Frage 65: Satzungen und Ordnungen JGHV § 8 (4)

Während einer Verbandsprüfung gibt es bei der Urteilsfindung (Prädikate/Punkte) sehr unterschiedliche Meinungen der drei Verbandsrichter. Nachdem nun keine Einigung zustande kommt, informiert sich einer der Verbandsrichter beim Obmann für das Prüfungswesen des JGHV. Daraufhin teilen sie dem Führer die Beurteilung mit. Dieser ist damit nicht einverstanden und legt einen fristgerechten Einspruch ein. Der Einspruch wird behandelt und abgelehnt, mit der Begründung, dass der Obmann für das Prüfungswesen des JGHV die Entscheidung so getroffen habe.

Frage 64: Haarwildschleppe – VZPO § 15 (4)

Auf einer HZP wird die Kaninchenschleppe auf einer Wiese korrekt mit Nackenwind und einem Stück Wild hergestellt. Nach dem zweiten Haken zieht der Schleppenleger die Schleppe im Abstand von ca. 25m parallel zum Waldrand und legt das Kanin nach ca. 300m frei in der Wiese ab. Danach entfernt sich der Schleppenleger seitlich in den Wald. Der zu prüfende Hund arbeitet die Schleppe sehr schnell und überläuft in flottem Tempo das ausgelegte Kanin. Als der Hund keine nasenmäßige Verbindung mehr zur Schleppe hat, beginnt er eine sehr großzügige Freiverlorensuche. Er findet jedoch nicht und kommt ohne Kanin zum Führer zurück. Anschließend wird der Hund erneut am Anschuss angesetzt. Jetzt arbeitet der Hund ruhiger, findet und bringt korrekt. Die Beurteilung der Schleppe lautet „gut – 7 Punkte“. Begründung: Der Hund wurde zweimal auf der Schleppe angesetzt. Bringen „sehr gut – 10 Punkte“. Der Führer ist mit der Beurteilung nicht einverstanden und legt daraufhin beim Prüfungsleiter gemäß Einspruchsordnung Einspruch ein.

Frage 63: Fuchsschleppe VGP

In einem Stangenholz, in welchem sehr viel Schlagabraum liegt, kommt ein Hund mit dem Fuchs auf einem parallel zum Schleppenverlauf führenden Grasweg in flotter Gangart zurück. Er kommt deshalb ca. 50 bis 60m seitlich des Schleppenansatzpunktes auf den Hauptweg, wo der Führer steht. Infolge der schnellen Bewegungsart überschießt der Hund diesen Weg. Durch Zuruf des Führers kommt der Hund zum Stehen und danach auf Händeklatschen und Belobigungen – bei Umgehen dort liegender Holzhaufen – flott zum Führer zurück und gibt korrekt aus. Die Richter sind der Meinung, dass die Einwirkungen des Führers prädikatsmindernd sein müssen und vergeben: Fuchsschleppe „gut“, Bringen von Fuchs „sehr gut“.

Frage 62: Anschneider auf der VGP

Auf einer VGP arbeitet ein Hund die Schweißfährte und die Zusatzfährte (Totverbeller) sicher bis zum Stück. Als der Hund am Stück angekommen ist, bewindet er das Stück und verbellt es sauber. Im weiteren Verlauf der Prüfung kommt der Hund beim Fach Buschieren an ein schwaches Stück Rehwild, verfolg dieses und greift es. Der Führer und die Verbandsrichter hören ein kurzes Klagen und begeben sich dann in Richtung des Hundes. Als sie dort ankommen, müssen sie feststellen, dass der Hund das Stück schon stark angeschnitten hat. Daraufhin teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer mit, dass sein Hund die VGP nicht bestehen kann und daher von der Weiterprüfung auszuschließen ist. Der Führer ist mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und verweist darauf, dass der Hund sich beim Totverbellen am Stück korrekt verhalten habe. Dies sei eine außergewöhnliche Situation für den Hund gewesen und dürfe daher nicht gewertet werden.

Frage 61: Wasserarbeit – Prüfung an der lebenden Ente

Beim Prüfungsleiter einer VGP geht ein Nennformular eines Hundes ein, der im Vorjahr auf einer HZP und einer Brauchbarkeitsprüfung durchgefallen ist. Der Hund wurde auf beiden Prüfungen an der lebenden Ente nach PO-Wasser des JGHV geprüft und schied aufgrund Anschneidens bzw. Nichtbringens der Ente aus. Die jeweiligen Kopien der Prüfungszeugnisse waren der Nennung angeheftet. Auf der Ahnentafel fehlt der Eintrag der Entenarbeit der Brauchbarkeitsprüfung. Der Prüfungsleiter lässt den Hund nicht zur VGP zu.

Frage 60: Feststellung von Wesensmängeln, Schwierigkeiten bei der Gebisskontrolle durch die Verbandsrichter VZPO § 10

Anlässlich einer HZP werden die Hunde morgens durch die Richtergruppe zunächst auf körperliche Mängel untersucht. Eine Hündin weigert sich anfänglich den Fang zu öffnen und versucht mehrmals sich dem Zugriff durch die Verbandsrichter zu entziehen. Erst dann gelingt es dem Führer den Fang des Hundes zu öffnen und den Richtern eine korrekte Beurteilung zu ermöglichen. Während der Prüfung, im Laufe des Tages, wird die Hündin mehrfach von den Verbandsrichtern der Gruppe angefasst, gestreichelt und abgeliebelt, was die Hündin mit sichtlichem Behagen quittiert. Dennoch erfolgt auf dem Formblatt 5 unter Wesensfeststellung der Vermerk „ängstlich“.

Frage 6: HZP – Bringen beim Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“

Auf einer HZP wird bei einem Hund das Bringen bei der Schussfestigkeit und das Verlorenbringen im deckungsreichen Gewässer mit „sehr gut“ bewertet. Auch beim Stöbern im deckungsreichen Gewässer bringt der Hund die Ente ohne jede Einwirkung korrekt zum Führer. Bevor der Führer aber den Hund anleinen kann, nimmt dieser das Wasser erneut an und findet eine weitere lebende Ente, die noch auf dem Gewässer ist. Auch diese drückt der Hund sehr schnell aus dem Schilf, sodass sie erlegt werden kann. Der Hund schwimmt in Richtung der toten Ente, nimmt diese kurz auf, lässt sie dann aber im Wasser liegen und stöbert weiter. Die Verbandsrichter teilen daraufhin dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung wegen „Nichtbringens der Ente“ nicht bestehen kann. Der Hundeführer ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und legt sofort einen Einspruch ein, mit der Begründung: Laut § 14 A-Allgemeiner Teil (7) e) dürfen Hunde, die einmal eine Prüfung des Faches „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“ bestanden haben, kein weiteres Mal in diesem Fach geprüft werden. Sein Hund habe bei der ersten Arbeit die Prüfung bestanden und somit dürfe die zweite Arbeit nicht gewertet werden.

Frage 59: HZP – Weiterprüfung eines verletzten Hundes

Während einer Herbstzuchtprüfung absolvieren morgens alle Hunde einer Gruppe erfolgreich die Wasserarbeit. Anschließend fährt die Gruppe ins Feld. Dort können alle Hunde während der Suche an Wild gebracht werden. Einer der Hunde kommt im zweiten Suchengang an einen Hasen, den er daraufhin sichtig verfolgt. Nach einiger Zeit kehrt der Hund stark schonend und am Hinterlauf schweißend zurück. Der Führer und die Verbandsrichter begutachten den Hund und stellen fest, dass der Hund eine große Schnittwunde am Hinterlauf hat. Die Verbandsrichter entscheiden daraufhin, den Hund nicht weiter zu prüfen. Der Führer möchte aber, dass der Hund noch die beiden Schleppen absolviert, denn dann sei der Hund durchgeprüft. Dies lehnen die Verbandsrichter ab.

Frage 58: Leinenführigkeit auf der VGP

Auf einer VGP wird ein Hund zum Fach Leinenführigkeit aufgerufen. Der mit durchhängender Umhängeleine geführte Hund wird vom Führer auf einem Weg geführt und wechselt danach in ein Stangenholz, wo er ohne eine Behinderung des Führers dicht an den Bäumen rechts und links vorbeigeht und beim Stehenbleiben sich ohne Einwirkung und Kommando des Führers setzt. Nach dieser Prüfung teilt die Richtergruppe dem Führer mit, dass an der Leinenführigkeit bei dieser Vorführung nichts zu beanstanden war. Der Obmann weist allerdings darauf hin, dass eine Benotung erst am Ende der gesamten VGP erfolgt und die Richtergruppe diesbezüglich den Hund weiter beobachtet. Nach Beendigung aller Prüfungsfächer werden für diesen Hund die Noten bekanntgegeben. Die Richtergruppe teilt dem Führer mit, dass der Hund im Fach Leinenführigkeit mit "gut" beurteilt wurde. Als Begründung wird angeführt, dass der Hund an den Prüfungstagen nicht stets eine korrekte Leinenführigkeit gezeigt hat und insbesondere bei der Feldarbeit Fehlverhalten auffiel. Der Führer vertritt die Ansicht, dass durch die anstandslose Arbeit im Stangenholz die Leinenführigkeit mit einem "sehr gut" zu beurteilen sei.

Frage 57: Verbandsprüfungen VZPO § 8 Ordnungsvorschriften

Während einer Verbandsprüfung gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe während des gesamten Tages einige Ratschläge zum Ablauf der Prüfung. Der Obmann der Gruppe macht hiervon jedoch keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn der Obmann darauf hin, dass allein er für den Ablauf der Prüfung zuständig sei.

Frage 56: STÖBERN MIT ENTE IM DECKUNGSREICHEN GEWÄSSER

Auf einer HZP wurde ein Hund nachdem er die Fächer Schussfestigkeit am Wasser und Verlorensuchen aus deckungsreichem Gewässer erfolgreich abgeschlossen hatte, zum Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer angesetzt. Nach kurzer Stöberarbeit im Schilf fand er die Ente, die er kurz darauf griff, um sodann in Richtung seines Führers zu schwimmen. Kurz vor Erreichen des Ufers stach der Hund eine zweite Ente, die vor ihm aufs freie Wasser flüchtete. Daraufhin ließ der Hund die gegriffene Ente los und folgte der zweiten Ente sichtig. Die erste vom Hund gegriffene Ente flüchtete wieder in die Deckung. Die zweite Ente wurde nach kurzer Arbeit des Hundes erlegt und korrekt gebracht. Anschließend forderten die Verbandsrichter den Hundeführer auf, seinen Hund noch einmal zu schicken, zum Suchen der ersten Ente. Der Hundeführer weigerte sich, da sein Hund das Fach Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer erfolgreich abgeschlossen habe.

Frage 55: Verbandsstöberprüfung

Auf einer Verbandsstöberprüfung stöbert ein Hund - vom Stand aus geschnallt - sehr selbständig und gründlich in der zugewiesenen Waldparzelle. Dabei bringt er zweimal Rehwild in Bewegung, und jagd das Wild in dichtem Bestand nur kurzzeitig sichtig an. Dabei wird er nicht Laut. Die beteiligten Verbandsrichter sind von der gezeigten Stöberleistung sehr beeindruckt. Anschließend werden die weiteren Fächer „Schussfestigkeit“ und das „Verhalten am Stück“ problemlos absolviert. Der Hund besteht die Stöberprüfung mit 48 Punkten und dem Vermerk „Laut fraglich“, da das Wild für den Hund nur kurzzeitig sichtig war.

Frage 54: Verbandsprüfungen JGHV Ordnungsvorschriften

Auf einer Verbandsherbstzuchtprüfung (HZP) wird bei der Prüfung der Schussfestigkeit am Wasser die Ente durch einen Verbandsrichter geworfen. Der Führer schickt seinen Hund, der daraufhin sofort in Richtung der Ente schwimmt. Bei der Schussabgabe kommt der Führer aber nicht der Aufforderung des Obmanns nach (auf halber Strecke zwischen Ufer und Ente), sondern schießt erst kurz bevor der Hund an der Ente ist, auf die tote Ente. Dabei gefährdete er den Hund. Dieser bringt dennoch. Die Arbeit wird gem. PO wiederholt. Der Richterobmann ermahnt im Anschluss den Hundeführer, „er möge sich bitte prüfungsordnungskonform verhalten und auf die Sicherheit beim Waffengebrauch achten“. Bei Prüfung der Schussfestigkeit im Feld, schießt der Führer wieder ohne Anweisung des Obmanns, zum einen nicht im jagdlichen Anschlag und zum anderen direkt vor dem Hund in den Boden. Daraufhin verweist der Richterobmann den Führer der Prüfung mit der Begründung, sein Verhalten sei nicht waidgerecht, entspreche nicht den Sicherheitbestimmungen und er missachte jegliche Anweisung der Richter.

Frage 53: VZPO – HZP § 14 (8) Schussfestigkeit

Auf einer HZP wird die tote Ente für den am Ufer sitzenden Hund sichtig auf das offene Wasser geworfen. Der Hundeführer fordert seinen Hund zum Bringen auf. Der geschnallte Hund läuft im Uferbereich und in der Flachwasserzone aufgeregt auf und ab, nimmt aber das tiefe Wasser nicht an. Nach etwas mehr als einer Minute fordert der Richterobmann den Hundeführer auf, seinen Hund anzuleinen. Er teilt dem Hundeführer mit, dass sein Hund nicht schussfest am Wasser sei und er deshalb gem. PO nicht hinter lebender Ente geprüft werden darf.

Frage 52: VZPO – Wasserarbeit – HZP Schussfestigkeit am Wasser

Bei der HZP eines Zuchtvereins wird am Wasser zuerst die Schussfestigkeit geprüft. Dazu wird von einem Verbandsrichter die Ente geworfen, allerdings rutscht ihm diese beim Werfen frühzeitig aus der Hand und fällt somit ca. 1,5 Meter vom Ufer aus ins Wasser. Der Hundeführer schnallt seinen Hund, der sofort das Wasser annimmt und ein weiterer Verbandsrichter schießt weit hinter der Ente ins Wasser. Der Hund bringt die Ente korrekt.

Frage 51: Bringen auf der Haarwildschleppe bei einer HZP (VZPO)

Auf einer HZP wird der Hund am Anschuss auf der Haarwildschleppe angesetzt. Der Hund arbeitet die Schleppe korrekt in Anlehnung der Schleppspur bis zum Stück. Er nimmt das Kanin sofort selbstständig auf und begibt sich sofort in Richtung seines Führers. Nach ca. 100 Meter legt er das Kanin ab und läuft ohne Stück zum Führer. Daraufhin gibt der Führer einen Bringbefehl. Der Hund läuft ohne zu zögern zum Stück, nimmt es auf und kommt ohne jede weitere Einwirkung zum Führer und gibt korrekt ab. Die Beurteilung der Verbandsrichter lautet: Schleppenarbeit „sehr gut - 10 Punkte“, Bringen „gut - 7 Punkte“.

Frage 50: Bringen auf der Schleppe bei der HZP (VZPO) und der Solms PO DK-Verband

Eine Deutsch-Kurzhaar Gruppe führt an einem Tag gleichzeitig eine Solms und eine HZP durch. Zu beiden Prüfungen werden Hunde gemeldet, sodass in einer Richtergruppe drei Hunde auf der Solms und ein Hund auf der HZP geführt werden.

Auf einer der Federwildschleppen bei der HZP muss der Hundeführer beim Bringen des Wildes zweimal einwirken. Dafür erhält der Hund im Bringen „Federwild“ das Prädikat „genügend - 4 Punkte“. Ein Hundeführer der Solms muss bei der Haarwildschleppe beim Bringen des Wildes einmal einwirken. Daraufhin teilt ihm der Richterobmann mit, dass der Hund somit die Solms nicht bestehen kann.

Frage 5: VGP – Feststellung der Schussfestigkeit am Wasser

Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 10 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an seinen Hund heranzurufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.

Frage 49: Freies Verlorensuchen und Bringen eines ausgelegten Stückes Federwild (VGP/VPS)

Auf einer VGP wird das Fach "Freies Verlorensuchen und Bringen eines ausgelegten Stückes Federwild“ geprüft. Einer der Verbandsrichter nimmt dazu ein Stück Federwild und legt dieses ohne den Wind zu prüfen in eine Grünfläche mit sehr hohem und nicht einsehbarem Bewuchs aus. Anschließend wird der Hundeführer aufgefordert seinen Hund zur Suche des Wildes mit "Nackenwind" zu schnallen um das ausgelegte Wild zu suchen. Daraufhin erklärt der Hundeführer, dass diese Vorgehensweise nicht der PO entspreche und er den Hund nicht mit Nackenwind schicke. Ebenfalls sei der Bewuchs auch absolut zu hoch, da er seinen Hund bei der Arbeit nicht sehen würde und falls erforderlich nicht unterstützen könne.

Frage 48: Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) Gehorsam

Auf einer Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) zeigt ein Hund am ersten Tag der Prüfung zweimal Gehorsam am Hasen – Prädikat „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“: „Sehr gut - 4 Punkte“.

Am zweiten Tag der Prüfung beginnt der Hund mit der Suche im Feld, dabei steht er kurz vor, springt ein und verfolgt ein laufkrankes, stark schweißendes Stück Rehwild. Der Führer versucht durch Befehl und Trillerpfiff den Hund vom Rehwild abzuhalten, jedoch verfolgt der Hund das Stück weiter und greift dies mit einem korrekten Drosselgriff. Daraufhin sind zwei Verbandsrichter der Meinung die Beurteilung des Faches „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“ zu ändern und dem Hund nur das Prädikat „Genügend - 2 Punkte“ zu geben.

Frage 47: VGPO – Fuchs über Hindernis und Fuchsschleppe

Auf einer VGP wird während des Tages das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ geprüft. Bei Hund Nr. 2 der Gruppe, muss der Führer mehrere Bringbefehle geben, bevor der Hund den Fuchs über das Hindernis bringt. Das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ wird von der Richtergruppe mit „genügend“ bewertet.

Anschließend werden die Schleppen im Wald geprüft. Bei der Fuchsschleppe möchte der Führer des Hundes Nr. 2, dass für seinen Hund keine Fuchsschleppe gezogen wird, da dieser den Fuchs doch nicht bringen wird. Er möchte hier, dass die Richtergruppe bei den betreffenden Prüfungsfächern „Fuchsschleppe“ und „Bringen von Fuchs auf der Schleppe“ „nicht geprüft - Strich eintragen soll. Der Hund habe am Hindernis eine genügende Leistung gebracht und könne somit die Prüfung bestehen. Denn laut § 11 (1) i) muss ein Hund entweder auf der „Fuchsschleppe“ oder beim „Bringen von Fuchs über Hindernis“ das Prädikat „genügend“ erreichen, um die Prüfung zu bestehen.

Beurteilung der Richtergruppe: Die Richtergruppe ist damit einverstanden und trägt bei den entsprechenden Fächern „nicht geprüft - Strich ein.

Frage 46: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs

Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe mit dem Fuchs zurück. In Sichtweite des Führers beginnt der Hund eine Vertiefung zu scharren und legt den Fuchs dort hinein. Der Führer gibt nun ein energisches Bring-Kommando, worauf ihm der Hund den Fuchs zuträgt und ordnungsgemäß ausgibt.

Die Bewertung der Verbandsrichter lautet: Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs „ungenügend“, mit der Begründung des versuchten Totengrabens. Der Hund wird weitergeprüft und besteht die VGP.

Frage 45: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs

Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe nach dem ersten Ansetzen zum Fuchs und nimmt diesen sofort auf. In Sichtweite des Führers, ca. 80m, legt der Hund den Fuchs ab und kommt zum Führer. Die Fuchsschleppe und das Bringen wird daraufhin beides mit „0“ bewertet.

Frage 44: VGP – Haarwildschleppe

Auf einer VGP zieht ein Richter die Kaninchenschleppe im Wald. Der Hundeführer setzt seinen Hund an und schickt ihn zum Verlorenbringen. Nach geraumer Zeit kommt der Rüde mit dem Kaninchen im Fang zurück, setzt sich vor dem Hundeführer und gibt korrekt aus. Kurze Zeit später kommt der Richter zurück und teilt den beiden erstaunten Mitrichtern mit, dass der Hund durchgefallen sei, da er nur durch sein engagiertes Eingreifen vom Vergraben des Kaninchens abgehalten werden konnte. Der Hund hätte nach seiner Einwirkung das Kanin ergriffen und sei in Richtung Führer gelaufen.

Der Richterobmann teilt darauf dem Hundeführer mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden habe.

Frage 43: VGPO – VPSO § 12 (1) Haarwildschleppe

Dürfen Füchse für die „Fuchsschleppe“ (VGP/VPS) bzw. beim „Fuchs über Hindernis“ (nur VGP) manipuliert (z.B.: ausgenommen/ausgeweidet) werden?

Frage 42: Rechte und Pflichten eines Prüfungsleiters während einer Prüfung

Während einer VGP gibt der Prüfungsleiter, der das Revier sehr gut kennt, der Richtergruppe den Rat, einen Hang mit sehr guter Deckung gegen den Wind absuchen zu lassen. Der Obmann der Gruppe macht hiervon keinen Gebrauch. Nachdem der Prüfungsleiter seine Aufforderung mehrfach wiederholt hat, weist ihn einer der Mitrichter darauf hin, dass allein der Obmann den Ablauf der Suchengänge bestimme.

Frage 41: Reihenfolge der Prüfungsfächer

Auf einer HZP wird in einer Feldgruppe morgens mit der Kaninchenschleppe begonnen, nachdem der Obmann die Führer gefragt hat, ob sie damit einverstanden seien. Die Mehrheit stimmte zu.

Frage 40: VZPO – HZP § 1 (6) d) Allgemeines

a) Dürfen bei einer HZP, in einer Gruppe, Hunde mit und ohne Hasenspur geprüft werden?

b) Wie viele Hunde dürfen in einer Gruppe geprüft werden, wenn nur ein Hund mit zu prüfender Hasenspur gemeldet ist und die anderen Hunde „ohne Hasenspur“ gemeldet wurden?

Frage 4: VZPO Einspruch – Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP arbeitet ein Hund zwei Spuren über große Entfernungen und verschiedenen Bewuchs mit sehr guten Manieren. Die Richter bewerten die gesamte Spurarbeit mir „sehr gut -11 Punkte“. Der Führer ist damit aber nicht einverstanden und legt bei der Prüfungsleitung Einspruch ein.

Frage 39: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Bei einer VJP arbeitet ein Hund bei drei Hasenspurgelegenheiten so, dass die Richter diese Arbeiten insgesamt mit „genügend - 3 Punkte" bewerten.

Der Führer ist hiermit nicht einverstanden und verlangt weitere Spurarbeiten für seinen Hund, um das Prädikat zu verbessern. Die Richter entsprechen der Bitte und geben dem Hund noch zwei weitere Gelegenheiten zur Spurarbeit.

Beide Spuren werden vom Hund zwar Nasenmässig wahrgenommen, aber nicht im Geringsten gearbeitet. Diese beiden Spurarbeiten waren mit „ungenügend" zu bewerten. Die Richter sind der Meinung, dass nach § 9 (2) a) VZPO alle gezeigten Arbeiten zu bewerten sind. Der Führer ist jedoch der Ansicht, dass der Hund sich nur hätte verbessern, nicht aber auch verschlechtern können.

Frage 38: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst einen Suchengang. Dabei zeigt der Hund Nr. 3 mehrmals sehr gute Nasenleistung und bestätigt dies, indem er zweimal fest am Fasan vorsteht. Anschließend werden die Hasenspuren gearbeitet, wobei alle hierzu mehrmals die Gelegenheit bekommen. Anschließend soll in einem weiteren Suchengang die Prüfung der Schussfestigkeit stattfinden. Der Hund Nr. 3 kommt dabei schon nach kurzer Zeit an einen Hasen den er sichtlaut sehr weit hetzt. Nach ca. 15 Minuten kommt dieser stark schonend zurück. Der Führer sowie auch die Richter stellen fest, dass der Hund sich eine sehr starke Verletzung zugezogen hat und nicht mehr weitergeprüft werden kann. Der Richterobmann teilt daraufhin dem Führer die entsprechenden Prädikate / Punkte mit: Spurarbeit: „sehr gut - 10 Punkte“, Nasengebrauch: „sehr gut - 10 Punkte“, Suche: „nicht durchgeprüft“, Vorstehen: „sehr gut - 11 Punkte“, Führigkeit: „nicht durchgeprüft“, Schussfestigkeit: „nicht geprüft“

Frage 37: Prüfungsleiter als Richter

Kurz vor der HZP sagt ein Verbandsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Somit teilt der Prüfungsleiter sich selbst ein und richtet mit.

Frage 36: Beobachtungen nicht amtierender Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter, ein nicht eingesetzter Richter und der Schriftführer des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer, die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab.

Frage 35: Gebrauch von Dressurhilfsmitteln auf Verbandsprüfungen

Auf einer HZP erscheint ein Führer, der seinem Hund ein Stachelhalsband umgelegt hat und ihn so auf der Prüfung führen will. Der Richterobmann fordert ihn auf, dem Hund das Stachelhalsband abzunehmen, worauf der Führer sich weigert und erklärt, die VZPO verbietet an keiner Stelle den Gebrauch eines solchen Dressurhilfsmittels.

Frage 34: Prüfungsleiter als Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter und ein nicht eingesetzter Richter des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450 m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab

Frage 33: Zurückweisung eines Hundes von der HZP bei Gebissmängeln

Auf einer Herbstzuchtprüfung eines Jagdgebrauchshundevereins wird bei der morgendlichen tierärztlichen Untersuchung und Begutachtung festgestellt, dass ein Hund wegen Überbeißens zuchtuntauglich ist. Dem Führer wird mitgeteilt, dass die Hündin aus diesem Grunde nicht an der Prüfung teilnehmen könne, jedoch zwecks Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeitsbescheinigung ‑ soweit die Fächer zu prüfen waren - geprüft werden könne. Durch ein Versehen des Obmanns wird die Hündin auch in allen anderen Fächern geprüft.

Frage 32: HZP – Schleppenarbeit

Auf einer HZP übergibt der Hundeführer dem schleppenziehenden Richter eine Ente. Beim Befestigen der Schleppschnur stellt der Richter fest, dass die Ente nicht vollständig aufgetaut ist. Er lehnt es daraufhin, in Absprache mit seinen Mitrichtern, gegenüber dem Führer ab, die Schleppe mit dieser Ente herzustellen.

Frage 31: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf einer HZP trägt ein Hund dem Führer das Kaninchen zu, setzt sich allerdings erst unter stärkerer Einwirkung und mehrfachem Sitz-Kommando. Die Verbandsrichter sind der Auffassung, dem Hund ein oberes „gut“ zu geben und notieren eine „8“, sowie unter Führereinwirkung bei Fehlverhalten des Hundes „ja“.

Frage 30: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf der Kaninschleppe anlässlich der HZP kommt der Hund mit dem korrekt im Fang gehaltenen Kanin zurück. Die Richtergruppe steht 10 m seitlich hinter dem Führer. Als der Hund den Anschein macht zur Richtergruppe zu laufen, klopft der Hundeführer auf sein Bein und sagt leise: „Hier bin ich“. Das Urteil der Richter lautet anschließend: Schleppe: „10“, Bringen: „7“, mit der Begründung: „Einwirken bei Fehlverhalten“.

Frage 3: VZPO – Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst die Spurarbeit. Auf Grund des geringen Hasenbesatzes kann leider jeder Hund nur eine Spur arbeiten. Um die Mittagszeit werden den Hundeführern das Prädikat und die Punkte mitgeteilt. Ein Hundeführer ist mit seiner Beurteilung nicht zufrieden und möchte eine weitere Spur arbeiten. Die Richter sind bereit noch weitere Hasen zu suchen, jedoch ist dies im Laufe des Prüfungstages nicht möglich weitere Hasen zu finden und somit bleibt es bei der Beurteilung. Ein Hundeführer legt daraufhin bei der Prüfungsleitung Einspruch ein. Begründung des Einspruchs: § 10 (4) VZPO „Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden, seine Anlage zu zeigen.“.

Frage 29: Außergewöhnliche Umstände bei der Schleppenarbeit, Vorstehen

Auf einer HZP wird ein Hund am „Anschuss" der ordnungsgemäß mit Nackenwind gelegten Kaninchenschleppe angesetzt. Der Hund arbeitet die Schleppe bis ca. 30 m vor dem ausgelegten Kanin, verhofft dort und kommt zum Führer zurück. Beim zweiten und dritten Ansetzen nimmt der Hund die Schleppspur nicht mehr an, sondern macht 70 bis 80 m links von der Schleppe eine Freiverlorensuche. Dabei stößt er zweimal Hühner, einmal einen Fasan und einen Hasen heraus, den er sichtig verfolgt.

Die Richter stehen nach eingehender Beratung auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die eine Ersatzarbeit rechtfertigen.

Der Führer legt Einspruch ein, dem stattgegeben wird. Es wird eine Ersatzschleppe durchgeführt und mit „gut“ bewertet.

Frage 28: HZP § 15 (1-3) Verlorenbringen Federwild

Während der Feldarbeit bei einer HZP kommt ein Hund an einen Fasan, den er nach Ablaufen und Abstreichversuch hetzt, greift und trotz mehrfachem Kommando nicht zuträgt. Er beginnt stattdessen zu rupfen und zu spielen.

Die Richtergruppe ist sich bei der Bewertung der Arbeit uneinig. Zwei der Richter sind für das Nichtbestehen des Hundes und der dritte Richter argumentiert, dass der Hund warmes Federwild noch nicht bringen müsse, weil er zum Zeitpunkt der HZP lediglich an kaltem Wild eingearbeitet ist und eine Federwildschleppe bekommen müsse. Die Richtergruppe entscheidet aber mehrheitlich, dass der Hund keine Schleppe bekommt und die Prüfung nicht bestehen kann.

Frage 27: Verhalten auf dem Stande

Auf einer internationalen VGP wird bei allen Hunden (18 Hunde) am ersten Tag und als erstes Fach „Verhalten auf dem Stand“ gemeinsam geprüft. Aus organisatorischen Gründen gibt es hierzu eine Treiberwehr, die mit dem üblichen Treiberlärm und drei Schützen durchgeht. Zwei der Treiber führen einen Hund mit und lassen diesen auch frei jagen. Durch den Anblick der freilaufenden Hunde im Treiben entfernen sich drei Hunde vom Stand und jagen mit.

Beurteilung der Richtergruppe: Verhalten auf dem Stand „ungenügend - 0 Punkte“

Die Richter begründen dies damit, dass die drei Hunde ihren Platz verlassen haben und ins Treiben gelaufen sind. Somit können diese Hunde die Prüfung nicht bestehen und auch nicht weiter an der VGP teilnehmen.

Frage 26: Verhalten auf dem Stand

Auf einer VGP führt ein Führer 2 Hunde. Beim Verhalten auf dem Stand legt der Führer beide Hunde unmittelbar neben sich ab, leint diese ab und lädt nach dem Anblasen des Treibens seine Waffe. Auf Anordnung des Richters gibt der Führer zwei Schrotschüsse ab. Beide Hunde bleiben ruhig und gelassen liegen. Der Richter weist den Hundeführer daraufhin an zwei weitere Schüsse abzugeben, da für jeden Hund mindestens zweimal geschossen werden müsste.

Frage 25: Verhalten auf dem Stand

Bei der Prüfung des Verhaltens auf dem Stand winselt ein Hund fortwährend und gibt immer wieder Laut. Die Richter vergeben wegen dieses Verhaltens die Note „genügend“, weil dadurch die Sicherheit des Führers und anderer Prüfungsteilnehmer nicht gefährdet ist.

Frage 24: Verhalten auf dem Stand

Auf einer VGP stellt die Richtergruppe eine Dickung mit den Hundeführern an einer Forststraße ab, um das Verhalten auf dem Stand zu prüfen. Ein Hundeführer dreht einen Erdanker in das Wegebankett und befestigt seinen Hund mit einer kurzen Leine daran, zwei weitere Hundeführer treten mit ihrem Schuhwerk auf die auf den Boden gelegte Leine, sodass ihren abgelegten Hunden jeweils nur wenig Bewegungsspielraum bleibt. Die Richter monieren diese Vorgehensweise und weisen die Hundeführer an, die Hunde an der Umhängeleine neben sich sitzen oder liegen zu lassen, sich aufzustellen und die mitgeführte Flinte mit beiden Händen so zu ergreifen, dass eine sichere Schussabgabe jederzeit möglich ist.

Frage 23: VGPO – § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen

Bei einer VGP geht der Führer mit seinem Hund die von den Richtern vorgegebene Strecke frei bei Fuß. Der Hund geht dabei korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund ordentlich neben dem Führer hin. Beim ausgemachten Platz legt der Führer den Hund ab und pirscht in aller Ruhe zum wartenden Richter, um dort die beiden Schrotschüsse abzugeben.

Der Hund bleibt ruhig liegen. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück. Der Führer leint ihn an und will zur Korona zurückgehen. Der Richter fordert ihn daraufhin auf, den Hund sofort wieder abzuleinen und frei bei Fuß zur Korona zurückzukehren.

Frage 22: VGPO- § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen

Auf einer VGP geht ein Führer mit seinem Hund die vorgegebene Strecke von rund 100 m frei bei Fuß. Der Hund geht korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund neben seinen Führer hin. Beim abgesprochenen Punkt legt der Führer in aller Stille seinen Hund ab. Er geht nun weitere 50 m zum wartenden Richter, um die beiden Schrotschüsse abzugeben. Nach dem 2. Schuss richtet sich der Hund auf allen vier Läufen auf, bleibt stehen, verlässt aber seinen ihm zugewiesenen Platz nicht. Als der Führer in Sicht kommt, legt sich der Hund sofort wieder korrekt ab.

Frage 21: § 45 Schussruhe

Bei einer VGP verlässt ein Hund, beim Ablegen auf den Schuss hin, seinen Platz und kommt zum Führer. Die Arbeit wird richtigerweise mit „ungenügend - 0 Punkte“ bewertet. Beim Abstreichen von Federwild und dem folgenden Schuss bleibt der Hund ohne Kommando stehen und prellt nicht nach.

Bei der Beurteilung der Schussruhe vergeben die Richter ein „gut -3 Punkte“, weil der Hund beim Fach Ablegen auf den Schuss hin zum Führer kam.

Frage 20: § 43/45 Federwild und Schussruhe

Auf einer VGP sucht ein Hund in einem Altgrasstreifen und steht plötzlich fest vor. Als der Führer an den vorstehenden Hund herantritt setzt sich dieser ohne weitere Einwirkung. Der Führer tritt daraufhin wenige Meter vor dem Hund einen Fasan heraus. Der Hund eräugt den abstreichenden Fasan und verfolgt diesen sichtig, trotz Trillerpfiff des Führers. Als der Hund etwa 25 m vom Führer entfernt ist, ruft der Richterobmann dem Führer zur Feststellung der Schussruhe zu: „Schießen!“. Der Führer gibt darauf einen Schuss in die Luft ab. Der Hund verfolgt den Fasan weiter und dreht erst nach ca. 70 m ab, um zum Führer zurückzukehren. Die Richtergruppe urteilt: Benehmen vor eräugtem Federwild: 0 Punkte, Schussruhe: 0 Punkte.

Frage 2: VZPO – Haltabzeichen (AH)

Auf einer VJP wird ein Hund morgens, als noch viele Hasen auf den Läufen sind, auf eine Hasenspur angesetzt. Er versucht die Spur zu halten, bögelt aber zunächst viel, bis plötzlich in einer Entfernung von ca. 80 - 100 m vom Führer vor dem Hund ein zweiter Hase aufsteht und dann sichtig gejagt wird. Vom Führer wird kein Kommando gegeben, um diese Arbeit zu unterbinden. Der spätere Kommentar des Führers lautet sinngemäß: „Den bei der Spurarbeit nasenmäßig gefundenen Hasen darf und soll mein Hund, wie bei der praktischen Jagd der guten Verlorenbringer, als Lohn für die Nasenleistung auf der Spur energisch jagen und ggf. bringen; ständiges „Runtertrillern“ in solchen Situationen würde das Gegenteil bewirken.“. Bei einem späteren Suchengang mit guter Quersuche stehen in einer Entfernung von ca. 40 m vom Führer plötzlich zwei Hasen vor dem Hund auf, die er anjagt. Auf den Trillerpfiff des Führers geht der Hund sofort in Downlage. Die anschließende Spurarbeit meistert der Hund mit einem hohen „sehr gut“ (11 Punkte). Weiteren Sichtkontakt mit Hasen gibt es an diesem Tage für den Hund nicht. Die Vergabe des AH wird von der Richtergruppe mit der Begründung abgelehnt, der Hund hätte auch an dem ersten sichtigen Hasen gehalten werden müssen.

Frage 19: § 38 Gehorsam

Auf einer VGP stöbert ein Hund äußerst passioniert, drangvoll und weiträumig im dichten Schilf. Nach knapp 10 Minuten weist der Richterobmann den Hundeführer an, seinen Hund heranzurufen und anzuleinen. Als nächstes Fach soll die Schussfestigkeit geprüft werden. Trotz mehrerer Kommandos und Pfiffe ist der Rüde über einen längeren Zeitraum nicht zu bewegen das Wasser zu verlassen. Die Richtergruppe entschließt sich daher dem Hund die Ente sichtig zu werfen und bei dieser Gelegenheit gleich die Schussfestigkeit zu überprüfen.

Frage 18: VZPO-VGPO Wesensfeststellung

Auf einer HZP jault ein Hund ständig und gibt Laut, wenn andere Hunde suchen. Während einer Prüfungspause winselt er ebenfalls fortwährend.

Die Richter nehmen dies zur Kenntnis und vermerken dieses Verhalten mit der Anmerkung „temperamentvoll“ im Prüfungszeugnis.

Frage 17: VZPO – Prüfung der Schussfestigkeit

Sucht ein Hund unter Zeichen der Ängstlichkeit Schutz beim Führer und übersteigt die Dauer der Arbeitsverweigerung eine Minute, so handelt es sich um „starke Schussempfindlichkeit”.

Was ist aber, wenn ein Hund ohne Zeichen der Ängstlichkeit beim Führer bleibt und die Weiterarbeit nach dem Schuss verweigert?

Frage 16: Stöbern mit Ente in deckungsreichem Gewässer und Nasenbeurteilung

Auf einer HZP stöbert ein Hund mit Ente in deckungsreichem Gewässer einwandfrei und erhält in diesem Fach die Note „sehr gut“. Mit der gleichen Note war sein „Verlorensuchen in deckungsreichem Gewässer" bewertet worden.

Das Urteil der Wasserrichter über den Nasengebrauch des Hundes lautet „gut". Der Führer hält es für unvereinbar, dass bei einem sehr guten Stöbern mit Ente der Nasengebrauch mit „gut" bewertet wird.

Frage 15: Hasenspurbewertung nach „Halt“ am eräugten Hasen

Auf einer VJP geht bei der Suche vor einem Prüfling ein Hase hoch, den der Hund eräugt. Auf Pfiff des Führers geht der Hund in Haltlage. Nach Verschwinden des Hasen wird er zur Spurarbeit angesetzt, arbeitet die Spur sicher und weit, sticht den Hasen und hetzt ihn sichtlaut. Ein Richter vertritt die Meinung, dass die Arbeit zwar sehr gut gewesen sei, dass sie aber nicht berücksichtigt werden könne, weil der Hund den Hasen vorher habe fortflüchten sehen.

Frage 14: Spurarbeit nach kurzem Verfolgen oder kurzem Verfolgen des Hasen eines anderen Hundes

Fall 1: Auf einer VJP arbeitet ein Hund eine Hasenspur auf gutem Bewuchs nur ca. 80 m. Da wenig Hasen da sind, setzen die Richter einen anderen Hund auf dieselbe Spur an. Dieser verfolgt die Spur jetzt ca. 500 m über wechselnden, z.T. spärlichen Bewuchs.

Fall 2: Ein anderer Hund hetzt einen Hasen kurz an, nimmt aber nach Außersichtkommen die Spur auf und arbeitet sie mit großer Konzentration noch ca. 400 m.

Fall 3: Bei der Suche stößt ein Hund einen Hasen heraus und hetzt ihn ca. 100 m, bricht dann aber die Hetze ab. Die Richter nehmen auch hier die Gelegenheit wahr und setzen einen anderen Hund auf dieser Spur an. Dieser folgt der Spur schnell bis zu der Stelle, wo der erste Hund die Hetze abbrach, bringt dann aber die Spur in bester Manier noch 350 m vorwärts.

Frage 13: Spurarbeit – Pflicht zum Abdecken der Augen beim Eräugen des Hasen

Auf einer HZP mit Pflichtfach Spurarbeit verlangen die Richter von den Führern, dass den Hunden sofort die Augen abgedeckt werden, wenn ein Hase aufsteht. Als Begründung gibt ein Richter an: „Auf einer Prüfung auf der ich richte arbeitet kein Hund eine Spur, wenn er den Hasen gesehen hat.".

Frage 12: Spurarbeit auf der Fuchsspur

Auf einer VJP glauben die Richter in einem hohen Saatstück einen Hasen zu sehen. Sie gehen darauf zu, um die Gelegenheit zur Spurarbeit auszunutzen. Der vermeintliche Hase entpuppt sich als Fuchs, der flüchtig wird. Ein Hund, der zur Spurarbeit angesetzt wird, arbeitet die Fuchsspur ca. 400 m.

Frage 11: Fünf Hasenspuren

Auf einer VJP arbeitet ein Hund bis zum Mittag fünf Hasenspuren, die alle im genügenden Bereich bewertet werden. Am Nachmittag kommt der Hund während der Suche auf eine weitere Hasenspur. Diese arbeitet er sehr weit und mit mehreren Schwierigkeitsgraden sehr gut aus und sticht dabei einen Hasen. Die Richter beurteilen die Hasenspuren mit „genügend - 5 Punkte“, Begründung: die letzte Hasenspur könne nicht gewertet werden, da in der VZPO § 16 (3) folgender Passus stehe: „Jedem Hund soll mehrfach Gelegenheit gegeben werden seine Anlagen zu zeigen, jedoch nicht mehr als fünfmal.“. Die letzte Spur könne somit bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Frage 10: Spurarbeit nach dem Verfolgen eines sichtigen Hasen

Auf einer VJP arbeitet ein Prüfling zwei Hasenspuren nur 40 und 80 m weit. Als später ein anderer Hund in Sicht des ersten Prüflings einen Hasen sichtig verfolgt und von der Verfolgung zurück ist, wird Hund Nr. 1 auf die Spur des sichtig verfolgten Hasen gesetzt, folgt der Hasen‑Hunde-Spur einsehbar etwa 200 m und verschwindet über den Hang an der Stelle, an der vorher Hund Nr. 2 verschwunden war. Das Endurteil für Hasenspur lautet „gut - 8 Punkte“.

Frage 1: Nasengebrauch bei der Wasserarbeit

Auf einer HZP schwimmt der bei strömendem Regen auf die Ente angesetzte Hund, nachdem er anfänglich der Schwimmspur folgt, auf ca. 3 m an der am jenseitigen Schilfrand verhoffenden Ente vorbei und stöbert im Schilf. Erst im Verlauf weiteren Stöberns kommt er an die Ente. Bei der Beurteilung sind sich die Verbandsrichter einig und beurteilen den Nasengebrauch vorläufig mit dem Prädikat „gut“. Für die endgültige Beurteilung ist der Nasengebrauch bei der Feldarbeit entscheidend.